Grundtabelle 2017

Sie suchen eine Einkommensteuer-Grund­tabelle für das Jahr 2017? Hier finden Sie Grund­tabellen in mehreren Ausführungen, die mehr oder weniger stark detailliert sind.

Jede Grundtabelle enthält für das zu versteuernde Einkommen die in 2017 fällige Einkommen­steuer. Berechnet wurde diese nach den Vorgaben aus der Veröffent­lichung des Bundes­finanz­ministeriums vom 09.11.2016.

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Die Grundtabelle wird zugrunde gelegt bei Ledigen sowie bei Ehe­gatten bzw. einge­tra­genen Lebens­partnern, die sich für eine Einzel­ver­an­la­gung nach § 26a EStG entscheiden.

Für Geschie­dene sowie dauernd getrennt Lebende gilt ab dem Jahr nach dem Trennungs­jahr auch die Grund­tabelle. Im Trennungsj­ahr selbst darf ein letztes Mal die Splitting­tabelle angewendet werden (das sogenannte Sonder­splitting im Trennungs­jahr).

Ver­wit­wete werden erst ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Part­ners verpflichtend nach Grund­tabelle veranlagt. Der übrig gebliebene Ehe­partner kann entsprechend sowohl im Jahr des Todes als auch noch im darauf folgenden Jahr die gemeinsame Veran­lagung nutzen, um seine Steuer­belastung zu verringern (sog. Verwitweten­splitting, siehe auch § 32a, Abs. 6).

Die drei oben verlinkten PDF-Tabellen gehen in 1-Euro-Schritten jeden Wert aus der ange­gebenen Einkommens­spanne durch.

Mit den zwei Tabellen unten erhalten Sie hingegen einen gröberen Über­blick in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten über die Höhe der Einkommen­steuer nach dem Grund­tarif in 2017, den zu zahlenden Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchen­steuer:

Benötigen Sie auch Einkommen­steuer-Splitting­tabellen für 2017, dann finden Sie hier die passenden Tabellen, ebenfalls im PDF-Format: Splittingtabellen 2017.

Einkommensteuer 2017

Zum 01.01.2017 wurde der Grund­frei­betrag von 8.652 € auf 8.820 € angehoben, was einer Erhöhung von 168 € und damit einer geringen steuer­lichen Entlastung entspricht. Zudem wurden auch die anderen Eckwerte des Einkommen­steuer­tarifs zum Ausgleich der kalten Progression um die geschätzte Inflations­rate (für 2016) nach rechts verschoben. Die Details dieser Einkommen­steuer­berechnung können Sie den Einkommen­steuer-Formeln entnehmen.

Die veränderte Berechnung der tarif­lichen Einkommen­steuer in 2017 ist in den oben verlinkten Grund­tabellen voll­ständig berück­sichtigt.

Hinweis: Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie ebenfalls die Einkommen­steuer aus dem zu ver­steuernden Ein­kommen für 2017 berechnen und dabei darüber hinaus den Durch­schnitts­steuersatz, den Grenz­steuersatz, die Durchschnitts­belastung und die Grenzbelastung ermitteln.

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