Einkommensteuertabelle 2020

Suchen Sie eine praktische Einkommensteuertabelle für 2020? Auf dieser Seite finden Sie Grund­tabellen sowie auch Splitting­tabellen für das Jahr 2020 in mehreren Varianten.

Unsere Einkommen­steuer­tabellen sind alle im PDF-Format hinterlegt und können kostenlos heruntergeladen werden.

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Die Einkommen­steuer­tabellen 2020 auf dieser Website unterscheiden sich nur in der gewählten Spanne des zu versteu­ernden Einkommens sowie in den Angaben zu Kirchen­steuer und Soli­daritäts­zuschlag.

Sollten Sie keine passende Tabelle finden, verwenden Sie gerne unserer Tool zur Erstellung von Einkommen­steuer­tabellen, mit dem Sie eine Tabelle nach Ihren individiuellen Wünschen erzeugen können.

Unsere Grund- und Splittingtabellen haben wir nach den für 2020 gesetzlich fest­gelegten Formeln erstellt. Grundlage für diese Formeln bilden die Berechnungs­vorschriften des Fa­mi­lienent­las­tungs­ge­setzes vom 06.12.2018.

In allen Tabellen wird dem zu ver­steu­ern­den Einkommen (zvE) die tarif­liche Einkommen­steuer nach den gesetz­lichen Grund­lagen des § 32a EStG zugeordnet. Zusätzlich beinhalten mehrere unserer Einkommen­steuer­tabellen den Soli­daritäts­zuschlag sowie die Kirchensteuer.

Einzelveranlagung nach Grundtabelle: Unsere Grund­tabellen 2020 enthalten die Einkommen­steuer nach dem Grund­tarif. Dieser gilt für ledige Steuer­pflichtige sowie für Ehe­partner, die sich für eine getrennte Veran­la­gung zur Einkommen­steuer entscheiden.

Zusammenveranlagung nach Splittingtabelle: In unseren Splitting­tabellen 2020 finden Sie die Einkommen­steuer für zusammen veran­lagte Ehe­partner. Der Splitting­tarif kann darüber hinaus auch für verwitwete Steuer­pflichtige angewandt werden. Allerdings nur bis zu dem Kalender­jahr, das dem Jahr des Todes des Partners folgt. Entsprechendes gilt auch für Geschiedene im Jahr der Trennung.

Für das Jahr 2020 gilt ein höherer Grund­frei­betrag als für 2019. Dieser Frei­betrag wurde durch das Fa­mi­lienent­las­tungs­ge­setz von 9.168 Euro auf 9.408 Euro deut­licher als in den Jahren zuvor erhöht. Für gemeinsam veranlagte Paare ist der steuer­liche Frei­betrag ab 2020 ent­spre­chend doppelt so hoch (18.816 Euro).

Sollten Sie gar keine komplette Steuer­tabelle benötigen, sondern nur einige Werte daraus, dann können Sie ebenso unseren Einkommen­steuer­rechner verwenden. Hier wählen Sie dann einfach als Steuer­jahr 2020 aus.

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