Suchen Sie eine praktische Einkommensteuertabelle für 2020? Auf dieser Seite finden Sie Grundtabellen sowie auch Splittingtabellen für das Jahr 2020 in mehreren Varianten.
Unsere Einkommensteuertabellen sind alle im PDF-Format hinterlegt und können kostenlos heruntergeladen werden.
Die Einkommensteuertabellen 2020 auf dieser Website unterscheiden sich nur in der gewählten Spanne des zu versteuernden Einkommens sowie in den Angaben zu Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Sollten Sie keine passende Tabelle finden, verwenden Sie gerne unserer Tool zur Erstellung von Einkommensteuertabellen, mit dem Sie eine Tabelle nach Ihren individiuellen Wünschen erzeugen können.
Unsere Grund- und Splittingtabellen haben wir nach den für 2020 gesetzlich festgelegten Formeln erstellt. Grundlage für diese Formeln bilden die Berechnungsvorschriften des Familienentlastungsgesetzes vom 06.12.2018.
In allen Tabellen wird dem zu versteuernden Einkommen (zvE) die tarifliche Einkommensteuer nach den gesetzlichen Grundlagen des § 32a EStG zugeordnet. Zusätzlich beinhalten mehrere unserer Einkommensteuertabellen den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer.
Einzelveranlagung nach Grundtabelle: Unsere Grundtabellen 2020 enthalten die Einkommensteuer nach dem Grundtarif. Dieser gilt für ledige Steuerpflichtige sowie für Ehepartner, die sich für eine getrennte Veranlagung zur Einkommensteuer entscheiden.
Zusammenveranlagung nach Splittingtabelle: In unseren Splittingtabellen 2020 finden Sie die Einkommensteuer für zusammen veranlagte Ehepartner. Der Splittingtarif kann darüber hinaus auch für verwitwete Steuerpflichtige angewandt werden. Allerdings nur bis zu dem Kalenderjahr, das dem Jahr des Todes des Partners folgt. Entsprechendes gilt auch für Geschiedene im Jahr der Trennung.
Für das Jahr 2020 gilt ein höherer Grundfreibetrag als für 2019. Dieser Freibetrag wurde durch das Familienentlastungsgesetz von 9.168 Euro auf 9.408 Euro deutlicher als in den Jahren zuvor erhöht. Für gemeinsam veranlagte Paare ist der steuerliche Freibetrag ab 2020 entsprechend doppelt so hoch (18.816 Euro).
Sollten Sie gar keine komplette Steuertabelle benötigen, sondern nur einige Werte daraus, dann können Sie ebenso unseren Einkommensteuerrechner verwenden. Hier wählen Sie dann einfach als Steuerjahr 2020 aus.