Hier finden Sie verschiedene Versionen (ausführlich bis kompakt) von Splittingtabellen für 2026.
Die Tabellen stellen die Einkommensteuer dar, die bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern anfällt.
Neben den Steuerbeträgen enthalten mehrere der Splittingtabellen 2026 auch Angaben zur Höhe des Solidaritätszuschlags sowie der Kirchensteuer.
Sollten Sie lediglich den Steuerbetrag für eine bestimmte Einkommenshöhe berechnen wollen, können Sie anstelle einer kompletten Tabelle auch unseren Einkommensteuerrechner nutzen.
Die Berechnung der Einkommensteuer für 2026 erfolgt nach dem Splittingverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 26b und 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG).
In den hier bereitgestellten Steuertabellen wurde die zu zahlende Einkommensteuer in Abstufungen von einem Euro berechnet.
Zudem stellen wir Ihnen zwei weitere Tabellen zur Verfügung, die alle Werte in 100-Euro- bzw. 1000-Euro-Schritten zusammenfassen, um einen schnellen Überblick zu ermöglichen.
Falls keine der vorhandenen Splittingtabellen 2026 Ihren Anforderungen entspricht, steht Ihnen unser Einkommensteuertabellen-Tool zur Verfügung. Mit diesem können Sie eine eigene Tabelle erstellen und Parameter wie Einkommensbereich, Berechnungsintervalle, Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag individuell anpassen.
Prinzip des Splittingverfahrens
Beim Splittingverfahren wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner addiert und das Ergebnis anschließend halbiert. Auf diesen halbierten Wert wird die Einkommensteuer gemäß § 32a EStG berechnet und das Ergebnis im Anschluss verdoppelt.
Durch diese Art der Berechnung fällt die Steuerlast oft geringer aus als bei der Einzelveranlagung, wodurch das Splittingverfahren in vielen Fällen einen finanziellen Vorteil bietet.
Eine ganz ausführliche Beschreibung des Verfahrens finden Sie auch in unseren Einkommensteuer-Formeln 2026.
Wer kann die Splittingtabelle nutzen?
Das Splittingverfahren steht Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Verfügung, die sich für eine gemeinsame Veranlagung entscheiden.
Verwitwete Personen können bis zum Jahr nach dem Todesjahr des Partners noch die Splittingtabelle anwenden.
Sollte eine Ehe oder Lebenspartnerschaft enden, können beide Partner im Trennungsjahr ebenfalls noch von der Splittingtabelle profitieren. Danach erfolgt die Besteuerung nur noch individuell.
Je größer der Gehaltsunterschied zwischen beiden Partnern ist, desto vorteilhafter wirkt sich das Splittingverfahren aus. Besonders wenn ein Partner über ein hohes Einkommen verfügt und der andere wenig oder gar nichts verdient, führt die gemeinsame Veranlagung in der Regel zu einer erheblichen Steuerersparnis.
Für Einzelpersonen sowie für Paare, die sich für eine Einzelveranlagung entscheiden, gilt die Grundtabelle 2026. Die entsprechenden Steuerübersichten stehen ebenfalls als Download zur Verfügung.