Sie suchen eine Splittingtabelle für das Jahr 2020? Hier finden Sie Splittingtabellen für 2020 in verschiedenen Versionen zum Downlaod als PDF.
Unsere Tabellen sind zum Teil sehr ausführlich und enthalten das zu versteuernde Einkommen in 1-Euro-Schritten. Dazu wird dann jeweils die Einkommensteuer angegeben, die auf das gemeinsame Einkommen von zwei zusammen veranlagten Partnern entfällt.
Darüber hinaus finden Sie hier auch kompakte Splittingtabellen, die Ihnen einen Überblick in 100-Euro oder sogar 1000-Schritten geben.
Jede Splittingtabelle für 2020 gilt für Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer wählen und beim Finanzamt entsprechend eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.
Die meisten unserer Splittingtabellen enthalten neben der Einkommensteuer auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Splittingtabellen für das Jahr 2020 mit Einkommen in 1-Euro-Schritten:
Die oben verlinkten Tabellen sind sehr detailliert und enthalten die Einkommensteuer für jedes zu versteuernde Einkommen in der genannten Einkommensspanne.
Die unteren Tabellen hingegen geben einen eher groben Überblick über die zu zahlende Einkommensteuer. Das zu versteuernde Einkommen wird hier in Schrittweiten von 100 bzw. 1000 Euro angegeben. Dafür ist die Einkommensspanne in diesen Tabellen deutlich größer.
Splittingtabellen für das Jahr 2020 mit Einkommen in 100 bzw. 1000-Euro-Schritten:
Benötigen Sie gar keine ganze Einkommensteuertabelle? Genügt Ihnen eine oder mehrere konkrete Steuerberechnungen? Dann verwenden Sie gerne unseren Einkommensteuerrechner dafür. Der Rechner ermittelt darüber hinaus noch weitere interessante Werte - so zum Beispiel den Durchschnittssteuersatz oder den Grenzsteuersatz.
Tipp: Falls Sie hier keine Ihren Vorstellungen entsprechende Splittingtabelle gefunden haben, erstellen Sie mit unserem Einkommensteuer-PDF-Tool eine Tabelle, die zu Ihren individuellen Wünschen passt.
Für welchen Personenkreis gilt die Splittingtabelle?
Die Splittingtabelle wird angewendet für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die sich für eine Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer nach § 26b EStG entscheiden.
Geschiedene sowie getrennt lebende Steuerpflichtige haben im Jahr der Trennung zum letzten Mal die Möglichkeit eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abzugeben. Danach wird die Einkommensteuer wieder nach Grundtarif berechnet.
Darüber hinaus haben Verwitwete noch bis zu dem Kalenderjahr, das dem Todesjahr des Partners folgt, die Möglichkeit Ihre Einkommensteuer nach der Splittingtabelle berechnen zu lassen (sogenanntes Witwensplitting).
In den meisten Fällen führt die Verwendung der Splittingtabelle dazu, dass weniger Einkommensteuer gezahlt werden muss als bei Einzelveranlagung. Die genaue Berechnung der Einkommensteuer nach dem Splittingverfahren können Sie bei Interesse mit Hilfe unserer Einkommensteuer-Formeln (2020) nachvollziehen.
Für Alleinstehende sowie für Ehepartner und Lebenspartner, die sich für die Einzelveranlagung entscheiden, gilt die Grundtabelle. Die entsprechenden Tabellen in verschiedenen Varianten finden Sie hier: Grundtabellen 2020.