Splittingtabelle 2020

Sie suchen eine Splittingtabelle für das Jahr 2020? Hier finden Sie Splitting­tabellen für 2020 in verschiedenen Versionen zum Downlaod als PDF.

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Unsere Tabellen sind zum Teil sehr ausführlich und ent­halten das zu versteuernde Einkommen in 1-Euro-Schritten. Dazu wird dann jeweils die Einkommen­steuer ange­geben, die auf das gemein­same Ein­kommen von zwei zusammen ver­an­lagten Partnern ent­fällt.

Darüber hinaus finden Sie hier auch kompakte Splitting­tabellen, die Ihnen einen Über­blick in 100-Euro oder sogar 1000-Schritten geben.

Jede Splitting­tabelle für 2020 gilt für Ehe­partner sowie einge­tra­gene Lebens­partner, die eine gemein­same Ver­an­lagung zur Ein­kommen­steuer wählen und beim Finanz­amt entsprechend eine gemein­same Steuer­erklärung einreichen.

Die meisten unserer Splitting­tabellen enthalten neben der Ein­kommen­steuer auch den Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchensteuer.

Splittingtabellen für das Jahr 2020 mit Einkommen in 1-Euro-Schritten:

Die oben verlinkten Tabellen sind sehr detailliert und enthalten die Einkommen­steuer für jedes zu versteuernde Einkommen in der genannten Einkommensspanne.

Die unteren Tabellen hingegen geben einen eher groben Über­blick über die zu zahlende Einkommen­steuer. Das zu versteuernde Einkommen wird hier in Schritt­weiten von 100 bzw. 1000 Euro angegeben. Dafür ist die Einkommens­spanne in diesen Tabellen deut­lich größer.

Splittingtabellen für das Jahr 2020 mit Einkommen in 100 bzw. 1000-Euro-Schritten:

Benötigen Sie gar keine ganze Einkommen­steuer­tabelle? Genügt Ihnen eine oder mehrere konkrete Steuer­berechnungen? Dann verwenden Sie gerne unseren Einkommen­steuer­rechner dafür. Der Rechner ermittelt darüber hinaus noch weitere interessante Werte - so zum Beispiel den Durch­schnitts­steuer­satz oder den Grenz­steuersatz.

Tipp: Falls Sie hier keine Ihren Vorstellungen entspre­chende Splitting­tabelle gefunden haben, erstellen Sie mit unserem Einkommensteuer-PDF-Tool eine Tabelle, die zu Ihren indivi­duellen Wünschen passt.

Für welchen Personenkreis gilt die Splittingtabelle?

Die Splitting­tabelle wird angewendet für Ehe­partner und einge­tra­gene Lebens­partner, die sich für eine Zusammen­ver­an­lagung zur Einkommen­steuer nach § 26b EStG entscheiden.

Geschiedene sowie getrennt lebende Steuer­pflich­tige haben im Jahr der Trennung zum letzten Mal die Mög­lich­keit eine gemeinsame Einkommen­steuer­erklärung abzu­geben. Danach wird die Einkommen­steuer wieder nach Grund­tarif berechnet.

Darüber hinaus haben Verwit­wete noch bis zu dem Kalender­jahr, das dem Todes­jahr des Partners folgt, die Mög­lich­keit Ihre Einkommen­steuer nach der Splitting­tabelle berechnen zu lassen (sogenanntes Witwen­splitting).

In den meisten Fällen führt die Verwen­dung der Splitting­tabelle dazu, dass weniger Einkommen­steuer gezahlt werden muss als bei Einzel­ver­an­lagung. Die genaue Berech­nung der Einkommen­steuer nach dem Splitting­verfahren können Sie bei Interesse mit Hilfe unserer Einkommensteuer-Formeln (2020) nachvollziehen.

Für Alleinstehende sowie für Ehe­partner und Lebens­partner, die sich für die Einzel­veran­lagung entscheiden, gilt die Grund­tabelle. Die entsprechenden Tabellen in verschiedenen Varianten finden Sie hier: Grundtabellen 2020.

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