Splittingtabelle 2025

Suchen Sie eine passende Splittingtabelle für das Steuer­jahr 2025? Hier finden Sie verschie­dene Varianten , die Sie als PDF herunterladen können.

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Unsere Splittingtabellen 2025 decken unter­schied­liche Ansprüche ab. Sie reichen von äußerst detaillierten Tabellen, die das zu versteuernde Einkommen in 1-Euro-Schritten abbilden, bis hin zu kompak­teren Varianten, die größere Inter­valle von 100 oder 1.000 Euro verwenden.

In den ausführlichen Tabellen wird für jedes gemein­same Einkommen, das von zwei zusammen­veranlagten Partnern erzielt wird, die entspre­chende Einkommen­steuer angegeben.

Neben der Einkommensteuer beinhalten die meisten Tabellen auch den Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchensteuer.

Detaillierte Tabellen (1-Euro-Schritte):

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Übersichtstabellen (100- und 1.000-Euro-Schritte):

Benötigen Sie keine vollständige Tabelle?

Falls Sie nur einzelne Werte oder konkrete Steuer­beträge berechnen möchten, steht Ihnen unser Einkommen­steuer­rechner zur Verfügung. Dieses Tool liefert nicht nur die exakte Steuer, sondern auch nütz­liche Zusatz­informationen wie den Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.

Individuelle Tabellen erstellen

Falls keine der vorgefertigten Tabellen Ihren Anfor­derungen ent­spricht, können Sie mit unserem Einkommensteuer-PDF-Tool Ihre eigene Einkommen­steuer­tabelle erstellen, indivi­duell angepasst an Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Wer nutzt die Splittingtabelle?

Die Splittingtabelle gilt für Ehe­paare und einge­tragene Lebens­partner­schaften, die eine Zusammen­veran­lagung zur Einkommen­steuer gemäß § 26b EStG beantragen.

Auch Verwitwete können den Splitting­tarif in Anspruch nehmen. Das sogenannte Witwen­splitting kann bis zum Ende des Jahres angewendet werden, das auf das Todesjahr des Partners folgt.

Getrennt lebende oder geschiedene Steuer­pflichtige haben ledig­lich im Jahr der Trennung ein letztes Mal die Möglich­keit, die Splitting­tabelle zu nutzen. Ab dem darauf­folgenden Jahr erfolgt die Besteuerung gemäß Grundtarif.

Vorteile der Splittingtabelle

In der Regel führt die Anwendung des Splitting­tarifs zu einer niedri­geren Steuer­last im Vergleich zur Einzel­veranlagung. Dies liegt daran, dass das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammen­gerechnet und anschließend gleich­mäßig auf beide verteilt wird, was oft zu ei nem günstigeren Steuersatz führt.

Besonders bei Paaren mit unterschied­lich hohen Einkommen kann dies erheb­liche finan­zielle Vorteile bringen. Wenn Sie die Steuer­berechnung im Detail nachvoll­ziehen möchten, stehen Ihnen unsere Formeln für die Einkommensteuer 2025 zur Verfügung.

Für Alleinstehende sowie für Ehe- oder Lebens­partner, die sich für die Einzel­veranlagung entscheiden, gilt die Grund­tabelle. Die entsprechenden Varianten finden Sie hier: Grundtabelle 2025.

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