Die Grundtabelle für das Steuerjahr 2023 finden Sie auf dieser Seite in mehreren Varianten.
Die Grundtabelle gilt für Alleinstehende sowie für Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner, die sich für eine Einzelveranlagung nach § 26a EStG Einkommensteuergesetz entscheiden.
Bei Geschiedenen, dauernd getrennt Lebenden sowie verwitweten Personen ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners wird die Grundtabelle ebenfalls angewendet.
Wir haben hier mehrere Dateien mit Grundtabellen im PDF-Format für Sie zur Auswahl. Wählen Sie einfach eine Ihren Zwecken entsprechende Grundtabelle 2023 aus.
Unsere Grundtabellen 2023: 5 Varianten von ausführlich bis kompakt
Hinweis: Die Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg beträgt 8 % und in allen anderen deutschen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer.
Einen Überblick in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten über die Höhe der Einkommensteuer nach dem Grundtarif in 2023, den zu zahlenden Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer für alle Bundesländer, finden Sie in den folgenden Grundtabellen:
Alternativ können Sie mit unserem praktischen Online-Tool eine eigene Grundtabelle 2023 erstellen.
Benötigen Sie auch Einkommensteuer-Splittingtabellen für 2023, dann finden Sie hier die passenden Tabellen, ebenfalls als PDF: Splittingtabellen 2023.
Unsere Tabellen wurden auf der Grundlage des aktuellen Gesetzesentwurfs für die Einkommensteuerberechnung in 2023 und 2024 erstellt. Die Formeln, die für die Erstellung der Grundtabellen 2023 verwendet wurden, können im Inflationsausgleichsgesetz nachgelesen werden.
Der Bundesrat hat dem zugehörigen Gesetzesentwurf am 25.11.2022 zugestimmt. Die Verkündung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 13.12.2022.
Hinweis: Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie ebenfalls die Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen für 2023 berechnen. Zusätzlich zeigt Ihnen der Rechner dann auch den Durchschnittssteuersatz, Grenzsteuersatz, Durchschnittsbelastung und Grenzbelastung an.