Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Auswahl von Grundtabellen für das Steuerjahr 2025 zur Verfügung. Diese Tabellen enthalten die Einkommensteuer, die basierend auf dem zu versteuernden Einkommen berechnet wurde.
Die Grundtabellen finden Anwendung bei alleinstehenden Steuerpflichtigen und Ehegatten, die gemäß § 26a EStG eine getrennte Veranlagung wählen.
Außerdem werden auch Geschiedene, dauerhaft getrennt lebende Personen sowie verwitwete Steuerpflichtigen ab dem zweiten Kalenderjahr nach dem Tod des Partners nach der Grundtabelle veranlagt.
Wir bieten Ihnen fünf vorgefertigte Grundtabellen 2025 zum Download an, darunter auch solche, die zusätzlich den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer berücksichtigen.
Detaillierte Tabellen (1-Euro-Schritte):
Falls die hier verfügbaren Tabellen nicht Ihren Anforderungen entsprechen, können Sie mit unserem spezialisierten Tool eine maßgeschneiderte Einkommensteuertabelle bzw. Grundtabelle 2025 nach Ihren individuellen Bedürfnissen erstellen.
Wenn Sie lediglich eine grobe Orientierung über die Steuerbelastung nach dem Grundtarif des Jahres 2025 benötigen, finden Sie dafür hier übersichtliche Tabellen. Diese zeigen die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer (für alle Bundesländer) in Intervallen von 100 Euro bzw. 1.000 Euro.
Übersichtstabellen (100- und 1.000-Euro-Schritte):
Darüber hinaus stellen wir kostenlose Splittingtabellen für das Steuerjahr 2025 im PDF-Format bereit, die ebenfalls zum Download verfügbar sind: Splittingtabellen 2025.
Entwicklung der Steuerlast in 2025
Über das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde gegenüber 2024 der Grundfreibetrag im Jahr 2025 angehoben, was die steuerliche Belastung geringfügig verringert. Das steuerfreie Existenzminimum stieg von 11.784 Euro auf 12.096 Euro.
Steuerpflichtige mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb dieser Grenze sind in 2025 vollständig von der Einkommensteuer befreit.
Aber auch bei höheren Einkommen führte die Anpassung zu Steuererleichterungen. Beispielsweise:
- Einkommen von 30.000 Euro: Die Steuer sank 2025 von 4.412 Euro auf 4.303 Euro, eine Entlastung von 109 Euro gegenüber dem Jahr 2024.
- Einkommen von 50.000 Euro: Die Steuer verringert sich 2025 von 10.872 Euro auf 10.691 Euro, was einer Einsparung von 181 Euro gegenüber 2024 entspricht.
- Einkommen von 70.000 Euro: Es erfolgt in 2025 eine Steuersenkung von 18.763 Euro auf 18.488 Euro, was eine Reduktion um 275 Euro jährlich im Vergleich zu 2024 bedeutet.
Zusätzlich reduziert sich auch die Kirchensteuer anteilig entsprechend der geringeren Steuerbelastung.
Der Solidaritätszuschlag, der nur noch bei höheren Einkommen gezahlt werden muss, fällt ab 2025 ebenfalls geringer aus. Denn dieser beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, falls diese eine bestimmte Freigrenze übersteigt.
Durch das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde zum 01.01.2025 bei Einzelveranlagung die Freigrenze von 18.130 Euro auf 19.950 Euro erhöht. Liegt die berechnete Einkommensteuer unter dieser Freigrenze, muss in Deutschland kein Solidaritätszuschlag auf das Einkommen gezahlt werden.
So müsste in dem oben genannten Beispiel mit einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro ab 2025 kein Soli mehr gezahlt werden, obwohl dies im Vorjahr bei gleichem Einkommen noch nicht so war.
Hinweis: Falls Sie tiefer gehendes Interesse an der Berechnung der Einkommensteuer in 2025 haben, schauen Sie in unsere Einkommensteuer-Formeln 2025, wo Sie eine detaillierte Beschreibung finden.