Grundtabelle 2025

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Auswahl von Grundtabellen für das Steuerjahr 2025 zur Verfügung. Diese Tabellen enthalten die Einkommen­steuer, die basierend auf dem zu versteuernden Einkommen berechnet wurde.

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Die Grundtabellen finden Anwendung bei allein­stehenden Steuer­pflichtigen und Ehe­gatten, die gemäß § 26a EStG eine getrennte Veranlagung wählen.

Außerdem werden auch Geschie­dene, dauerhaft getrennt lebende Personen sowie verwitwete Steuer­pflichtigen ab dem zweiten Kalender­jahr nach dem Tod des Partners nach der Grundtabelle veranlagt.

Wir bieten Ihnen fünf vorge­fertigte Grund­tabellen 2025 zum Down­load an, darunter auch solche, die zusätz­lich den Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchen­steuer berücksichtigen.

Detaillierte Tabellen (1-Euro-Schritte):

Falls die hier verfügbaren Tabellen nicht Ihren Anfor­derungen entsprechen, können Sie mit unserem spezia­lisierten Tool eine maß­geschnei­derte Einkommensteuertabelle bzw. Grund­tabelle 2025 nach Ihren indivi­duellen Bedürfnissen erstellen.

Wenn Sie lediglich eine grobe Orien­tierung über die Steuer­belastung nach dem Grund­tarif des Jahres 2025 benötigen, finden Sie dafür hier über­sicht­liche Tabellen. Diese zeigen die Einkommen­steuer, den Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchen­steuer (für alle Bundes­länder) in Inter­vallen von 100 Euro bzw. 1.000 Euro.

Übersichtstabellen (100- und 1.000-Euro-Schritte):

Darüber hinaus stellen wir kosten­lose Splitting­tabellen für das Steuer­jahr 2025 im PDF-Format bereit, die ebenfalls zum Download verfügbar sind: Splittingtabellen 2025.

Entwicklung der Steuerlast in 2025

Über das Steuer­fort­entwick­lungs­gesetz wurde gegenüber 2024 der Grund­frei­betrag im Jahr 2025 angehoben, was die steuerliche Belastung geringfügig verringert. Das steuerfreie Existenz­minimum stieg von 11.784 Euro auf 12.096 Euro.

Steuer­pflichtige mit einem zu versteuernden Einkommen unter­halb dieser Grenze sind in 2025 voll­ständig von der Einkommensteuer befreit.

Aber auch bei höheren Einkommen führte die Anpassung zu Steuer­erleichterungen. Beispielsweise:

  • Einkommen von 30.000 Euro: Die Steuer sank 2025 von 4.412 Euro auf 4.303 Euro, eine Entlastung von 109 Euro gegenüber dem Jahr 2024.
  • Einkommen von 50.000 Euro: Die Steuer verringert sich 2025 von 10.872 Euro auf 10.691 Euro, was einer Einsparung von 181 Euro gegenüber 2024 entspricht.
  • Einkommen von 70.000 Euro: Es erfolgt in 2025 eine Steuer­senkung von 18.763 Euro auf 18.488 Euro, was eine Reduktion um 275 Euro jährlich im Vergleich zu 2024 bedeutet.
Zusätzlich reduziert sich auch die Kirchen­steuer anteilig entspre­chend der geringeren Steuer­belastung.

Der Soli­daritäts­zuschlag, der nur noch bei höheren Einkommen gezahlt werden muss, fällt ab 2025 ebenfalls geringer aus. Denn dieser beträgt 5,5 % der Einkommen­steuer, falls diese eine bestimmte Frei­grenze über­steigt.

Durch das Steuer­fort­entwick­lungs­gesetz wurde zum 01.01.2025 bei Einzel­veran­lagung die Freigrenze von 18.130 Euro auf 19.950 Euro erhöht. Liegt die berechnete Einkommen­steuer unter dieser Frei­grenze, muss in Deutsch­land kein Soli­daritäts­zuschlag auf das Einkommen gezahlt werden.

So müsste in dem oben genannten Beispiel mit einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro ab 2025 kein Soli mehr gezahlt werden, obwohl dies im Vorjahr bei gleichem Einkommen noch nicht so war.

Hinweis: Falls Sie tiefer gehendes Interesse an der Berechnung der Einkommensteuer in 2025 haben, schauen Sie in unsere Einkommen­steuer-Formeln 2025, wo Sie eine detaillierte Beschreibung finden.

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