Sie suchen eine Splittingtabelle für 2024? Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Splittingtabellen in unterschiedlichen Varianten zur Verfügung.
Alle Tabellen enthalten die Einkommensteuer, die auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen zusammen veranlagter Personen entfällt.
Jede Splittingtabelle 2024 gilt entsprechend für Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner, die sich für die in der Regel günstigere Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer entscheiden.
In den nachfolgend aufgeführten Steuertabellen wurde die Einkommensteuer für 2024 auf Grundlage des Inflationsausgleichsgesetzes ermittelt, das am 13.12.2022 verkündet wurde.
Unsere Splittingtabellen: 5 Varianten von ausführlich bis kompakt
Die oben genannten Splittingtabellen enthalten die Einkommensteuer, die aus dem zu versteuernden Einkommen in 1-Euro-Schritten nach dem Splittingverfahren (siehe Einkommensteuer-Formeln 2024) berechnet wurde.
Zusätzlich finden Sie hier weitere Tabellen in 100-Euro- bzw. 1000-Euro-Schritten, die einen gröberen Überblick über die Höhe Einkommensteuer im Jahr 2024, den zugehörigen Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer geben.
Ist für Sie keine passende Splittingtabelle 2024 unter den hier aufgeführten dabei? Dann nutzen Sie gerne unser Tool zur Erzeugung von Grundtabellen sowie Splittingtabellen und erstellen eine individuelle Tabelle, die zu Ihren Zwecken passt.
Splittingtarif: Berechnung der Einkommensteuer in den Splittingtabellen
Beim Splittingverfahren wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten bzw. eingetragener Lebenspartner zusammengerechnet und im Anschluss durch zwei geteilt. Passend zu dem so berechneten mittleren Einkommen wird die unter § 32a EStG beschriebene tarifliche Einkommensteuer ermittelt und wieder mit zwei multipliziert.
Das exakte Vorgehen bei der Berechnung nach Splittingtarif mit allen zugehörigen Formeln können Sie auch hier nachlesen: Einkommensteuer-Formeln 2024.
Dieses Verfahren führt in den meisten Fällen aufgrund der Steuerprogression dazu, dass bei Zusammenveranlagung entsprechend der Splittingtabelle weniger Einkommensteuer fällig wird als bei einer Einzelveranlagung beider Partner.
Vom Splittingtarif können neben Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern auch Geschiedene sowie getrenntlebende Steuerpflichtige im Jahr der Trennung profitieren.
Darüber hinaus haben Verwitwete noch bis zu dem Kalenderjahr, das dem Todesjahr ihres Partners folgt, die Möglichkeit den Splittingtarif bei der Einkommensteuerberechnung anzuwenden.
Hinweis: Je größer der Unterschied im Gehalt der beiden Partner ist, desto höher ist der steuerliche Vorteil einer gemeinsamen Veranlagung. Hat ein Partner gar kein Einkommen und der andere Partner ein sehr hohes, dann ist die steuerliche Zusammenveranlagung nach dem Splittingtarif in Bezug auf die zu zahlende Einkommensteuer besonders vorteilhaft.
Für Alleinstehende sowie für Ehegatten und Lebenspartner, die die Einzelveranlagung wählen, gilt der Grundtarif. Unsere Grundtabellen für das Jahr 2024 finden Sie hier: Grundtabellen 2024.