Sie suchen eine Einkommensteuer-Grundtabelle für das Jahr 2021? Hier finden Sie Grundtabellen in mehreren Ausführungen, die unterschiedlich stark detailliert sind.
Die Grundtabelle wird angewandt bei Ledigen sowie bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, die sich für eine Einzelveranlagung nach § 26a EStG entscheiden.
Für Geschiedene sowie dauernd getrennt Lebende gilt ab dem Jahr nach dem Trennungsjahr auch die Grundtabelle. Im Trennungsjahr selbst besteht letztmalig noch die Möglichkeit die Splittingtabelle zugrunde zu legen (Sondersplitting im Trennungsjahr).
Verwitwete werden erst ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners verpflichtend nach Grundtabelle veranlagt. Der übrig gebliebene Ehepartner kann entsprechend sowohl im Jahr des Todes als auch noch im darauf folgenden Jahr die gemeinsame Veranlagung nutzen, um die Steuerbelastung etwas zu reduzieren (sog. Verwitwetensplitting, siehe auch § 32a, Abs. 6).
Die drei oben verlinkten PDF-Tabellen gehen in 1-Euro-Schritten jeden Wert aus der angegebenen Einkommensspanne durch.
Mit den zwei Tabellen unten hingegen erhalten Sie einen eher groben Überblick in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten über die Höhe der Einkommensteuer nach dem Grundtarif in 2021 sowie den zu zahlenden Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer:
Interessieren Sie sich auch für Einkommensteuer-Splittingtabellen des Jahres 2021, dann finden Sie hier die passenden Tabellen, ebenfalls im PDF-Format: Splittingtabellen 2021.
Einkommensteuer 2021
Zum 01.01.2021 wurde der Grundfreibetrag von 9.408 € auf 9.744 € angehoben, was einer Erhöhung von 336 € und damit gleichzeitig einer geringen steuerlichen Entlastung entspricht. Zudem haben sich auch die anderen Eckwerte des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der kalten Progression um die geschätzte Inflationsrate nach rechts verschoben. Die Details dieser Einkommensteuerberechnung können Sie den Einkommensteuer-Formeln für 2021 entnehmen.
Die veränderte Berechnung der tariflichen Einkommensteuer in 2021 ist in den oben verlinkten Grundtabellen vollständig berücksichtigt.
Hinweis: Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie ebenfalls die Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen für 2021 berechnen und dabei darüber hinaus den Durchschnittssteuersatz und den Grenzsteuersatz ermitteln.