Grundtabelle 2021

Sie suchen eine Einkommensteuer-Grund­tabelle für das Jahr 2021? Hier finden Sie Grund­tabellen in mehreren Aus­führungen, die unter­schied­lich stark detailliert sind.

Jede Grundtabelle enthält für das zu versteuernde Einkommen die in 2021 fällige Einkommen­steuer. Grund­lage für die hier verwen­deten Formeln ist das Zweite Familien­ent­lastungs­gesetz, dem der Bundesrat am 27.11.2020 zugestimmt hat.

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Die Grundtabelle wird angewandt bei Ledigen sowie bei Ehe­gatten bzw. einge­tra­genen Lebens­partnern, die sich für eine Einzel­ver­an­la­gung nach § 26a EStG entscheiden.

Für Geschiedene sowie dauernd getrennt Lebende gilt ab dem Jahr nach dem Trennungs­jahr auch die Grund­tabelle. Im Trennungsj­ahr selbst besteht letzt­malig noch die Mög­lich­keit die Splitting­tabelle zugrunde zu legen (Sonder­splitting im Trennungs­jahr).

Ver­wit­wete werden erst ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Part­ners verpflichtend nach Grund­tabelle veranlagt. Der übrig gebliebene Ehe­partner kann entspre­chend sowohl im Jahr des Todes als auch noch im darauf fol­gen­den Jahr die gemein­same Veran­lagung nutzen, um die Steuer­belastung etwas zu reduzieren (sog. Verwitweten­splitting, siehe auch § 32a, Abs. 6).

Die drei oben verlinkten PDF-Tabellen gehen in 1-Euro-Schritten jeden Wert aus der ange­gebenen Einkommens­spanne durch.

Mit den zwei Tabellen unten hingegen erhalten Sie einen eher groben Über­blick in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten über die Höhe der Einkommen­steuer nach dem Grund­tarif in 2021 sowie den zu zahlenden Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchen­steuer:

Interessieren Sie sich auch für Einkommen­steuer-Splitting­tabellen des Jahres 2021, dann finden Sie hier die passenden Tabellen, ebenfalls im PDF-Format: Splittingtabellen 2021.

Einkommensteuer 2021

Zum 01.01.2021 wurde der Grund­frei­betrag von 9.408 € auf 9.744 € angehoben, was einer Erhöhung von 336 € und damit gleich­zeitig einer geringen steuer­lichen Entlastung entspricht. Zudem haben sich auch die anderen Eckwerte des Einkommen­steuer­tarifs zum Ausgleich der kalten Progression um die geschätzte Inflations­rate nach rechts verschoben. Die Details dieser Einkommen­steuer­berechnung können Sie den Einkommen­steuer-Formeln für 2021 entnehmen.

Die veränderte Berechnung der tarif­lichen Einkommen­steuer in 2021 ist in den oben verlinkten Grund­tabellen voll­ständig berück­sichtigt.

Hinweis: Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie ebenfalls die Einkommen­steuer aus dem zu ver­steuernden Ein­kommen für 2021 berechnen und dabei darüber hinaus den Durch­schnitts­steuersatz und den Grenz­steuersatz ermitteln.

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