Hier finden Sie verschiedene Versionen von Grundtabellen für 2026, die Sie auf dieser Website abrufen können.
Jede dieser Tabellen zeigt die fällige Einkommensteuer für bestimmte Einkommensbereiche gemäß § 32a EStG für das Jahr 2026.
Die Grundtabelle kommt für unverheiratete Steuerpflichtige zur Anwendung. Zudem wird sie bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften angewandt, wenn diese aktiv die Einzelveranlagung nach § 26a EStG wählen.
Auch Personen, die dauernd getrennt leben, geschiedene Steuerzahler sowie Verwitwete ab dem zweiten Jahr nach dem Tod ihres Partners, unterliegen der Besteuerung nach dem Grundtarif.
Hier haben Sie die Möglichkeit, die für Sie passende Grundtabelle 2026 im PDF-Format herunterzuladen.
Detaillierte Tabellen (1-Euro-Schritte):
Hinweis: Die Kirchensteuer beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 %, in den übrigen deutschen Bundesländern sind es 9 % der Einkommensteuer.
Eine Übersicht über die Einkommensteuer für 2026 nach dem Grundtarif in 100-Euro- sowie 1.000-Euro-Abstufungen, einschließlich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer für alle deutschen Bundesländer, finden Sie in den folgenden Tabellen.
Übersichtstabellen (100- und 1.000-Euro-Schritte):
Benötigen Sie darüber hinaus eine Splittingtabelle für 2026? Unter dem folgenden Link stehen entsprechende PDF-Tabellen zur Auswahl: Splittingtabellen 2026.
Änderungen der Einkommensteuer 2026
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde der steuerfreie Grundfreibetrag von 12.096 € auf 12.348 € angehoben, wodurch eine leichte steuerliche Entlastung entsteht - vergleichbar mit der Anpassung aus dem Jahr 2025.
Zudem verschiebt sich die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz von 42 % gilt, von 68.481 € auf 69.879 €. Der Höchststeuersatz von 45 % (Reichensteuer) gilt in 2026 wie auch schon im Vorjahr erst ab einem Einkommen von 277.826 €.
Alle relevanten Änderungen für den Veranlagungszeitraum 2026 sind in den dargestellten Grundtabellen berücksichtigt.
Tipp: Unser Steuerrechner erlaubt Ihnen nicht nur die Berechnung der Einkommensteuer für 2026, sondern ermittelt auch den Durchschnitts- und den Grenzsteuersatz.