Grundtabelle 2026

Hier finden Sie verschiedene Versionen von Grund­tabellen für 2026, die Sie auf dieser Website abrufen können.

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Jede dieser Tabellen zeigt die fällige Einkommen­steuer für bestimmte Einkommens­bereiche gemäß § 32a EStG für das Jahr 2026.

Die Grundtabelle kommt für unver­hei­ratete Steuer­pflich­tige zur Anwendung. Zudem wird sie bei Ehe­paaren oder einge­tragenen Lebens­partner­schaften ange­wandt, wenn diese aktiv die Einzel­veranlagung nach § 26a EStG wählen.

Auch Personen, die dauernd getrennt leben, geschie­dene Steuer­zahler sowie Verwit­wete ab dem zweiten Jahr nach dem Tod ihres Partners, unter­liegen der Besteuerung nach dem Grundtarif.

Hier haben Sie die Möglich­keit, die für Sie passende Grundtabelle 2026 im PDF-Format herunterzuladen.

Detaillierte Tabellen (1-Euro-Schritte):

Hinweis: Die Kirchensteuer beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 %, in den übrigen deutschen Bundes­ländern sind es 9 % der Einkommensteuer.

Eine Übersicht über die Einkommensteuer für 2026 nach dem Grund­tarif in 100-Euro- sowie 1.000-Euro-Abstufungen, einschließ­lich des Soli­dari­täts­zuschlags und der Kirchen­steuer für alle deutschen Bundes­länder, finden Sie in den folgenden Tabellen.

Übersichtstabellen (100- und 1.000-Euro-Schritte):

Benötigen Sie darüber hinaus eine Splittingtabelle für 2026? Unter dem folgenden Link stehen entsprechende PDF-Tabellen zur Auswahl: Splittingtabellen 2026.

Änderungen der Einkommensteuer 2026

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde der steuer­freie Grundfreibetrag von 12.096 € auf 12.348 € ange­hoben, wodurch eine leichte steuer­liche Entlastung entsteht - vergleichbar mit der Anpassung aus dem Jahr 2025.

Zudem verschiebt sich die Einkommens­grenze, ab der der Spitzen­steuer­satz von 42 % gilt, von 68.481 € auf 69.879 €. Der Höchststeuersatz von 45 % (Reichen­steuer) gilt in 2026 wie auch schon im Vorjahr erst ab einem Einkommen von 277.826 €.

Alle relevanten Änderungen für den Veranlagungs­zeitraum 2026 sind in den dargestellten Grundtabellen berücksichtigt.

Tipp: Unser Steuer­rechner erlaubt Ihnen nicht nur die Berechnung der Einkommensteuer für 2026, sondern ermittelt auch den Durchschnitts- und den Grenzsteuersatz.

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