Splittingtabelle 2023

Sie suchen eine Splittingtabelle für 2023? Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Splitting­tabellen für 2023 im PDF-Format.

Alle Tabellen ent­halten die Einkommen­steuer, die auf das gemein­same zu ver­steuernde Ein­kommen von zwei zusammen ver­an­lagten Per­sonen ent­fällt.

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Die Splitting­tabelle 2023 gilt für Ehe­partner sowie einge­tra­gene Lebens­partner, die sich für das Jahr 2023 zur gemein­samen Ver­an­lagung zur Einkommen­steuer entscheiden.

Alle Werte wurden nach den Formeln aus dem Inflations­ausgleichs­gesetz berechnet, das am 13.12.2022 verkündet wurde.

Unsere Splittingtabellen: 5 Varianten von ausführlich bis kompakt

Die oben verlinkten Splitting­tabellen sind sehr detailliert und enthalten die Einkommen­steuer für jedes zu versteuernde Einkommen in der genannten Einkommens­spanne (1-Euro-Schritte).

Zusätzlich finden Sie hier zwei weitere Einkommensteuer-Splittingtabellen in 100-Euro- bzw. 1000-Euro-Schritten, die einen eher gröberen Über­blick über die in 2023 zu zahlende Einkommen­steuer geben.

Die Berechnung der Einkommensteuer in den Splitting­tabellen erfolgt nach dem Splitting­verfahren:

Beim Splittingverfahren wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehe­gatten bzw. einge­tragener Lebens­partner addiert und durch zwei geteilt. Zu diesem Wert wird die in § 32a EStG beschrie­bene tarif­liche Einkommen­steuer berechnet und anschließend verdoppelt.

Die exakten Formeln zur Berechnung der Einkommen­steuer nach dem Splitting­verfahren können Sie bei Interesse hier nachlesen: Einkommensteuer Formeln 2023.

Tipp: Falls Sie auf dieser Seite keine zu Ihren Vorstellungen passende Splitting­tabelle 2023 gefunden haben, erstellen Sie mit unserem Einkommensteuer­tabellen-PDF-Tool einfach genau die Tabelle, die Sie benötigen.

Sollte für Ihre Zwecke eine komplette Tabelle überflüssig sein, weil Sie sich eigent­lich nur für eine bestimmte Einkommen­steuer-Berechnung interessieren, dann verwenden Sie am besten unseren Einkommen­steuer­rechner. Der Rechner hat zusätz­lich den Vorteil, dass er neben der Einkommen­steuer und dem Soli­dari­täts­zuschlag - im Gegen­satz zu unseren Tabellen - auch den Durch­schnitts­steuer­satz und Grenz­steuersatz zur Verfügung stellt.

Für wen gilt die Splittingtabelle?

Die Splitting­tabelle gilt für Ehe­gatten sowie einge­tra­gene Lebens­partner, die die Zusammen­ver­an­lagung zur Einkommen­steuer nach § 26b EStG wählen und sich damit dafür ent­scheiden eine gemein­same Steuer­erklärung abzugeben.

Getrennt lebende sowie geschie­dene Steuer­pflich­tige haben im Jahr der Trennung ebenso noch die Mög­lich­keit den Splitting­tarif anzu­wenden.

Zudem können auch Verwit­wete noch bis zu dem Kalender­jahr, das dem Todes­jahr ihres Partners folgt, für Ihre Einkommen­steuer die Splitting­tabelle zugrunde legen.

In den meisten Fällen führt die Verwen­dung der Splitting­tabelle dazu, dass durch die Zusammen­ver­an­lagung pro Person eine gerin­gere Einkommen­steuer zu zahlen ist, als dies bei Einzel­ver­an­lagung der Fall wäre (Stich­wort Steuer­progression).

Für Alleinstehende sowie für Ehe­gatten und Lebens­partner, die sich für die Einzel­veran­lagung ent­scheiden, gilt die Grund­tabelle. Unterschied­liche Grund­tabellen zum Down­load als PDF finden Sie hier: Grundtabellen 2023.

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