Sie suchen nach einer Splittingtabelle für 2021? Auf dieser Seite stellen wir unseren Nutzern Splittingtabellen in unterschiedlichen Varianten zur Verfügung.
Die Splittingtabellen gelten für Ehepartner, die sich für eine Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer entscheiden.
Zudem können auch Geschiedene sowie getrennt lebende Steuerpflichtige im Jahr der Trennung noch vom Splittingtarif profitieren. Das gleiche gilt für verwitwete Personen noch bis zu dem Kalenderjahr, das dem Todesjahr ihres Partners folgt.
In den folgenden Steuertabellen finden Sie die Einkommensteuer für 2021 gemäß den Formeln aus dem 2. Familienentlastungsgesetz, dem der Bundesrat am 27.11.2020 zugestimmt hat.
Neben den obigen Tabellen mit 1-Euro-Schrittweite stellen wir hier noch zwei weitere Splittingtabellen in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten zur Verfügung. Diese geben einen etwas gröberen Überblick über die Höhe Einkommensteuer im Jahr 2021. Der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer (jeweils mit 8 % und 9 %) sind auch enthalten.
Ist für Sie keine passende Splittingtabelle 2021 dabei? In diesem Fall verwenden Sie gerne unser Tool zur Erstellung von Grund- und Splittingtabellen und erzeugen damit eine Ihren Wünschen entsprechende Splittingtabelle.
Höhe der Einkommensteuer 2021 nach dem Splittingtarif
Wie bereits in den Jahren zuvor wurde der Grundfreibetrag gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht, was zu einer etwas geringeren steuerlichen Belastung führt. So stieg das steuerfreie Existenzminimum bei Zusammenveranlagung von 18.816 Euro (2020) auf 19.488 Euro (2021). Wenn Ehepartner in 2021 also weniger als 19.488 Euro im Jahr zu versteuern haben, zahlen diese gar keine Einkommensteuer.
Für über die Freigrenze hinausgehende Einkommen ergeben sich natürlich ebenfalls Steuerentlastungen. Bei einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von beispielsweise 60.000 Euro fällt die Einkommensteuer von 10.374 Euro auf 10.182 Euro - also um exakt 192 Euro jährlich.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 Euro hingegen sinkt die Einkommensteuer von 20.488 Euro auf 20.222 Euro - also sogar um 266 Euro pro Jahr.
Hinzu kommen anteilige Entlastungen beim Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch bei der Kirchensteuer.
Hinweis: Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie die oben genannten Zahlen nachrechnen oder auch die Einkommensteuer 2021 für Ihr persönliches zu versteuerndes Einkommen berechnen. Zudem gibt der Rechner zu jedem ermittelten Steuerbetrag auch den Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz an.