Splittingtabelle 2021

Sie suchen nach einer Splittingtabelle für 2021? Auf dieser Seite stellen wir unseren Nutzern Splitting­tabellen in unter­schied­lichen Varianten zur Verfügung.

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Die Splitting­tabellen gelten für Ehe­partner, die sich für eine Zusammen­ver­an­lagung zur Einkommen­steuer entscheiden.

Zudem können auch Geschiedene sowie getrennt lebende Steuer­pflich­tige im Jahr der Trennung noch vom Splitting­tarif profi­tieren. Das gleiche gilt für verwit­wete Personen noch bis zu dem Kalender­jahr, das dem Todes­jahr ihres Partners folgt.

In den folgenden Steuer­tabellen finden Sie die Einkommen­steuer für 2021 gemäß den Formeln aus dem 2. Familien­ent­lastungs­gesetz, dem der Bundesrat am 27.11.2020 zugestimmt hat.

Neben den obigen Tabellen mit 1-Euro-Schritt­weite stellen wir hier noch zwei weitere Splitting­tabellen in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten zur Verfügung. Diese geben einen etwas gröberen Über­blick über die Höhe Einkommen­steuer im Jahr 2021. Der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer (jeweils mit 8 % und 9 %) sind auch enthalten.

Ist für Sie keine passende Splitting­tabelle 2021 dabei? In diesem Fall verwenden Sie gerne unser Tool zur Erstellung von Grund- und Splittingtabellen und erzeugen damit eine Ihren Wünschen entsprechende Splittingtabelle.

Höhe der Einkommensteuer 2021 nach dem Splittingtarif

Wie bereits in den Jahren zuvor wurde der Grund­frei­betrag gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht, was zu einer etwas geringeren steuer­lichen Belastung führt. So stieg das steuer­freie Existenz­minimum bei Zusammen­veranlagung von 18.816 Euro (2020) auf 19.488 Euro (2021). Wenn Ehepartner in 2021 also weniger als 19.488 Euro im Jahr zu versteuern haben, zahlen diese gar keine Einkommensteuer.

Für über die Freigrenze hinaus­gehende Einkommen ergeben sich natürlich eben­falls Steuer­entlastungen. Bei einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von beispiels­weise 60.000 Euro fällt die Einkommen­steuer von 10.374 Euro auf 10.182 Euro - also um exakt 192 Euro jährlich.

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 Euro hingegen sinkt die Einkommen­steuer von 20.488 Euro auf 20.222 Euro - also sogar um 266 Euro pro Jahr.

Hinzu kommen anteilige Entlastungen beim Soli­daritäts­zuschlag und gegebenen­falls auch bei der Kirchensteuer.

Hinweis: Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie die oben genannten Zahlen nach­rechnen oder auch die Einkommen­steuer 2021 für Ihr persön­liches zu ver­steuerndes Ein­kommen berechnen. Zudem gibt der Rechner zu jedem ermittelten Steuer­betrag auch den Durch­schnitts­steuersatz und Grenz­steuersatz an.

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