Grundtabelle 2024

Sie suchen eine Grund­tabelle für das Jahr 2024? Hier finden Sie Grund­tabellen in verschie­denen Ausführungen mit unter­schied­lichem Detailumfang.

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Jede Grundtabelle enthält die für 2024 anfallende Einkommen­steuer für eine bestimmte Spanne von zu versteuerndem Einkommen.

Die Werte wurden auf Basis der Formeln aus dem Gesetz zur steuer­lichen Frei­stellung des Existenz­mini­mums 2024 berechnet, dem der Bundes­rat am 22.11.2024 zugestimmt hat.

Da dieses Gesetz jedoch noch nicht verkündet wurde, sind die Zahlen als vorläufig zu betrachten.

Die Grundtabelle gilt grund­sätz­lich für Ledige sowie für Ehe­gatten oder einge­tra­gene Lebens­partner, die sich für eine Einzel­ver­an­la­gung nach § 26a EStG entscheiden.

Unsere Grundtabellen 2024*: 5 Varianten von ausführlich bis kompakt

Die drei oben verlinkten PDF-Tabellen enthalten in 1-Euro-Schritten jeden Wert aus der ange­gebenen Einkommens­spanne.

Die zwei Tabellen unten hingegen geben Ihnen einen gröberen Über­blick in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten über die Höhe der Einkommen­steuer nach dem Grund­tarif in 2024.

Darüber hinaus enthalten diese den zu zahlenden Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchen­steuer für beide in Deutschland vorkommende Kirchen­steuer­sätze von 8 % und 9 %:

Interessieren Sie sich auch für Splitting­tabellen 2024, dann finden Sie hier die passenden Tabellen, ebenfalls im PDF-Format: Splittingtabellen 2024.

Geschiedene, getrennte Lebende und Verwitwete wechseln in der Regel nach einer Übergangs­zeit von der Splitting­tabelle zur Grund­tabelle.

Für Geschie­dene sowie dauernd getrennt Lebende gilt ab dem Jahr nach dem Trennungs­jahr die Grund­tabelle. Im Trennungsj­ahr selbst darf ein letztes Mal die Splittingtabelle angewendet werden (das sogenannte Sonder­splitting im Trennungs­jahr).

Ver­wit­wete werden erst ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Part­ners verpflichtend nach Grund­tabelle veranlagt. Der übrig gebliebene Ehe­partner kann entsprechend sowohl im Jahr des Todes als auch noch im darauf­folgenden Jahr die gemeinsame Veran­lagung nutzen, um seine Steuer­belastung zu verringern (sog. Verwitweten­splitting, siehe auch § 32a EStG).

Hinweis: Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie ebenfalls die Einkommen­steuer aus dem zu ver­steuernden Ein­kommen für 2024 berechnen und erfahren darüber hinaus den Durch­schnitts­steuersatz sowie den Grenz­steuersatz.

Falls Sie die in den Grund­tabellen berechnete Einkommen­steuer ganz genau nach­voll­ziehen möchten, können Sie hier die hinter der Berechnung liegenden Formeln nachlesen: Einkommen­steuer-Formeln 2024.

*Das Gesetzgebungs­verfahren zur Berechnung der Einkommen­steuer für das Jahr 2024 ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse stehen daher unter dem Vorbehalt, dass die derzeit von der Bundes­regierung im Gesetz zur steuer­lichen Frei­stellung des Existenz­mini­mums 2024 vorgesehenen Berechnungs­vorschriften für 2024 im Rahmen einer Änderung des Einkommen­steuer­gesetzes gesetz­lich in Kraft treten. (Stand: 22.11.2024)

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