Sie suchen eine Grundtabelle für das Jahr 2024? Hier finden Sie Grundtabellen in verschiedenen Ausführungen mit unterschiedlichem Detailumfang.
Jede Grundtabelle enthält die für 2024 anfallende Einkommensteuer für eine bestimmte Spanne von zu versteuerndem Einkommen.
Die Werte wurden auf Basis der Formeln aus dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 berechnet, dem der Bundesrat am 22.11.2024 zugestimmt hat.
Da dieses Gesetz jedoch noch nicht verkündet wurde, sind die Zahlen als vorläufig zu betrachten.
Die Grundtabelle gilt grundsätzlich für Ledige sowie für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die sich für eine Einzelveranlagung nach § 26a EStG entscheiden.
Unsere Grundtabellen 2024*: 5 Varianten von ausführlich bis kompakt
Die drei oben verlinkten PDF-Tabellen enthalten in 1-Euro-Schritten jeden Wert aus der angegebenen Einkommensspanne.
Die zwei Tabellen unten hingegen geben Ihnen einen gröberen Überblick in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten über die Höhe der Einkommensteuer nach dem Grundtarif in 2024.
Darüber hinaus enthalten diese den zu zahlenden Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer für beide in Deutschland vorkommende Kirchensteuersätze von 8 % und 9 %:
Interessieren Sie sich auch für Splittingtabellen 2024, dann finden Sie hier die passenden Tabellen, ebenfalls im PDF-Format: Splittingtabellen 2024.
Geschiedene, getrennte Lebende und Verwitwete wechseln in der Regel nach einer Übergangszeit von der Splittingtabelle zur Grundtabelle.
Für Geschiedene sowie dauernd getrennt Lebende gilt ab dem Jahr nach dem Trennungsjahr die Grundtabelle. Im Trennungsjahr selbst darf ein letztes Mal die Splittingtabelle angewendet werden (das sogenannte Sondersplitting im Trennungsjahr).
Verwitwete werden erst ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners verpflichtend nach Grundtabelle veranlagt. Der übrig gebliebene Ehepartner kann entsprechend sowohl im Jahr des Todes als auch noch im darauffolgenden Jahr die gemeinsame Veranlagung nutzen, um seine Steuerbelastung zu verringern (sog. Verwitwetensplitting, siehe auch § 32a EStG).
Hinweis: Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie ebenfalls die Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen für 2024 berechnen und erfahren darüber hinaus den Durchschnittssteuersatz sowie den Grenzsteuersatz.
Falls Sie die in den Grundtabellen berechnete Einkommensteuer ganz genau nachvollziehen möchten, können Sie hier die hinter der Berechnung liegenden Formeln nachlesen: Einkommensteuer-Formeln 2024.
*Das Gesetzgebungsverfahren zur Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse stehen daher unter dem Vorbehalt, dass die derzeit von der Bundesregierung im Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 vorgesehenen Berechnungsvorschriften für 2024 im Rahmen einer Änderung des Einkommensteuergesetzes gesetzlich in Kraft treten. (Stand: 22.11.2024)