Sie suchen eine Grundtabelle für das Jahr 2022? Hier find Sie Grundtabellen mit der berechneten Einkommensteuer in mehreren Varianten.
Jede Grundtabelle enthält die in 2022 zum zu versteuernden Einkommen gehörige Einkommensteuer. Diese wurde nach den Vorschriften aus dem Steuerentlastungsgesetz 2022 erstellt, das am 27.05.2022 verkündet wurde.
Die genaue Berechnung kann mit allen Details auf unserer Seite mit den Einkommensteuer-Formeln für 2022 nachgelesen werden.
Unsere Grundtabellen: 5 Varianten von ausführlich bis kompakt
Die drei oben aufgelisteten Grundtabellen ordnen in 1-Euro-Schritten jedem zu versteuernden Einkommen die entsprechende Steuer zu. Sie können diese PDF-Dateien online ansehen oder auch auf Ihrem Rechner zur weiteren Verwendung abspeichern.
Zusätzlich stellen wir Ihnen hier noch zwei weitere, eher kompakte Tabellen zur Verfügung. Diese enthalten einen groben Überblick zur Einkommensteuer in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten.
In jeder dieser Grundtabellen finden Sie die Höhe der Einkommensteuer nach dem Grundtarif in 2022, den zu zahlenden Solidaritätszuschlag und beide Varianten der in Deutschland üblichen Kirchensteuer von 8 % und 9 %.
Haben Sie auch Interesse an Splittingtabellen für 2022, dann finden Sie diese hier: Einkommensteuer-Splittingtabellen 2022.
Für wen ist Grundtabelle anzuwenden?
Die Grundtabelle ist gültig für Ledige sowie für Ehepartner, die sich für eine Einzelveranlagung zur Einkommensteuer nach § 26a EStG entscheiden. Letzteres ist jedoch seltener der Fall, da für die Mehrheit der Ehepaare die Zusammenveranlagung vorteilhafter ist.
Geschiedene sowie dauernd getrennt Lebende dürfen letztmalig im Jahr der Trennung die Splittingtabelle anwenden. Sobald Sie jedoch ein komplettes Jahr getrennt leben, gilt die Grundtabelle. Dieses Ehegattensplitting im Jahr der Trennung wird auch als Sondersplitting im Trennungsjahr bezeichnet.
Personen, die verwitwet sind, wird vom Finanzamt nach dem Tod des Partners noch eine Art Übergangsfrist gewährt. Erst ab dem zweiten Jahr nach dem Todesjahr ist die Grundtabelle verpflichtend anzuwenden. Das heißt, der überlebende Ehepartner kann sowohl im Jahr des Todes als auch noch im darauf folgenden Jahr die gemeinsame Veranlagung nutzen.
Dieses Verfahren zur Verringerung der Steuerbelastung des übrig gebliebenen Partners wird auch als Witwensplitting bezeichnet (siehe § 32a, Abs. 6 EStG).