Jede der Einkommensteuertabellen für das Jahr 2021 können Sie online ansehen bzw. im PDF-Format auf Ihrem PC speichern.
Außerdem stehen jeweils mehrere Varianten der Einkommensteuertabellen zur Auswahl:
In den Tabellen wird zu jedem zu versteuernden Einkommen die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) angegeben.
Darüber hinaus enthalten mehrere der Einkommensteuertabellen den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer.
Alle Grundtabellen und Splittingtabellen für 2021 wurden nach den Berechnungsvorlagen des Bundesministeriums für Finanzen erstellt.
Sollten Sie hier keine passende Tabelle finden, können Sie mit unserem Tool zur Erstellung von Einkommensteuertabellen eine Tabelle nach Ihren Vorstellungen erzeugen.
Benötigen Sie gar keine komplette Steuertabelle, sondern nur bestimmte Werte, dann verwenden Sie gerne unseren Einkommensteuerrechner. Der Rechner bietet zusätzlich die Möglichkeit in 2021 erhaltene Entgeltersatzleistungen (wie z. B. Elterngeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld) einzugeben und damit die Einkommensteuer genauer zu berechnen.
Welche Einkommensteuertabelle ist die richtige?
Die Grundtabelle enthält die Einkommensteuer für Einzelveranlagung, d. h. für ledige Steuerpflichtige sowie für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die sich für eine getrennte Veranlagung zur Einkommensteuer entscheiden.
Obwohl die gemeinsame Veranlagung in der Regel steuerlich günstiger ist, können sich Ehepartner auch entscheiden Ihre Einkommensteuererklärung getrennt abzugeben (Besteuerung nach Grundtarif).
Finanzielle Vorteile könnte eine getrennte Veranlagung unter anderem haben, wenn beide Partner steuerfreie Nebeneinkünfte haben oder wenn ein Partner eine Abfindung vom Arbeitgeber erhält, auf die er weniger Steuern zahlen möchte.
Die Splittingtabelle wird bei Zusammenveranlagung angewendet. Zusammen veranlagte Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, können hierdurch oft Steuern sparen.
Die Splittingtabelle kann auch für verwitwete Steuerpflichtige angewandt werden. Hier gilt, dass noch bis zu dem Kalenderjahr, das dem Jahr des Todes des Partners folgt, der meist günstigere Splittingtarif zur Anwendung kommen darf.
Bei getrennt Lebenden sowie Geschiedenen kann die Splittingtabelle im Jahr der Trennung ebenfalls noch zur Berechnung der Einkommensteuer zugrunde gelegt werden.