Einkommensteuertabelle 2021

Suchen Sie eine aktuelle Einkommensteuer­tabelle für das Jahr 2021? Hier finden Sie verschiedene Grund­tabellen, Splitting­tabellen sowie ein Tool zur Erstellung indivi­dueller Einkommen­steuer­tabellen.

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Jede der Einkommen­steuer­tabellen für das Jahr 2021 können Sie online ansehen bzw. im PDF-Format auf Ihrem PC speichern.

Außerdem stehen jeweils mehrere Varianten der Einkommen­steuer­tabellen zur Auswahl:

In den Tabellen wird zu jedem zu ver­steu­ern­den Einkommen die tarif­liche Einkommen­steuer nach § 32a des deut­schen Einkommen­steuer­gesetzes (EStG) angegeben.

Darüber hinaus enthalten mehrere der Einkommen­steuer­tabellen den Soli­da­ritäts­zuschlag sowie die Kirchen­steuer.

Alle Grundtabellen und Splitting­tabellen für 2021 wurden nach den Berechnungs­vorlagen des Bundes­ministeriums für Finanzen erstellt.

Sollten Sie hier keine passende Tabelle finden, können Sie mit unserem Tool zur Erstellung von Einkommen­steuer­tabellen eine Tabelle nach Ihren Vorstellungen erzeugen.

Benötigen Sie gar keine komplette Steuer­tabelle, sondern nur bestimmte Werte, dann verwenden Sie gerne unseren Einkommensteuerrechner. Der Rechner bietet zusätz­lich die Mög­lich­keit in 2021 erhaltene Entgelt­ersatz­leistungen (wie z. B. Eltern­geld, Kranken­geld oder Kurz­arbeiter­geld) einzu­geben und damit die Einkommensteuer genauer zu berechnen.

Welche Einkommensteuer­tabelle ist die richtige?

Die Grundtabelle enthält die Einkommen­steuer für Einzel­veranlagung, d. h. für ledige Steuer­pflichtige sowie für Ehe­gatten oder einge­tra­gene Lebens­partner, die sich für eine getrennte Veran­la­gung zur Einkommen­steuer entscheiden.

Obwohl die gemeinsame Veran­lagung in der Regel steuer­lich günstiger ist, können sich Ehe­partner auch entscheiden Ihre Einkommen­steuer­erklärung getrennt abzu­geben (Besteuerung nach Grund­tarif).

Finan­zielle Vorteile könnte eine getrennte Veran­lagung unter anderem haben, wenn beide Partner steuer­freie Neben­ein­künfte haben oder wenn ein Partner eine Abfindung vom Arbeit­geber erhält, auf die er weniger Steuern zahlen möchte.

Die Splittingtabelle wird bei Zusammen­veranlagung angewendet. Zusammen veran­lagte Ehe­gatten bzw. einge­tra­gene Lebens­partner, die eine gemein­same Steuer­erklärung abgeben, können hier­durch oft Steuern sparen.

Die Splittingtabelle kann auch für verwitwete Steuer­pflichtige angewandt werden. Hier gilt, dass noch bis zu dem Kalender­jahr, das dem Jahr des Todes des Partners folgt, der meist günstigere Splitting­tarif zur Anwendung kommen darf.

Bei getrennt Lebenden sowie Geschiedenen kann die Splitting­tabelle im Jahr der Trennung eben­falls noch zur Berechnung der Einkommen­steuer zugrunde gelegt werden.

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