Einkommensteuertabelle 2024

Suchen Sie eine aktuelle Einkommensteuer­tabelle für das Jahr 2024? Wir haben hier für Sie verschiedene aus­führ­liche Grund­tabellen und Splitting­tabellen.

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Darüber hinaus finden Sie bei uns auch ein Tool zur Erstellung Einkommen­steuer­tabellen, mit dem Sie jede Einkommen­steuer­tabelle für 2024 nach Ihren Wünschen erstellen können.

Alle unsere Tabellen können Sie natürlich sowohl online ansehen als auch im PDF-Format auf Ihrem Gerät speichern.

Außerdem stehen jeweils mehrere Varianten der Einkommen­steuer­tabellen 2024 zur Auswahl:

In den Tabellen wird zu jedem zu ver­steu­ern­den Einkommen die tarif­liche Einkommen­steuer nach § 32a des deut­schen Einkommen­steuer­gesetzes (EStG) angegeben.

Darüber hinaus enthalten mehrere der Einkommen­steuer­tabellen den Soli­da­ritäts­zuschlag sowie die Kirchen­steuer.

Alle Grundtabellen und Splitting­tabellen für 2024 wurden nach den Berechnungs­vorschriften des Gesetzes zur steuer­lichen Frei­stellung des Existenz­mini­mums 2024 erstellt, dem der Bundes­rat am 22.11.2024 zugestimmt hat.

Da dieses Gesetz jedoch noch nicht verkündet wurde, sind die Zahlen als vorläufig zu betrachten.

Benötigen Sie gar keine ganze Tabelle, sondern nur bestimmte Werte, dann verwenden Sie gerne unseren Einkommen­steuer­rechner. Der Rechner bietet zusätz­lich die Mög­lich­keit Entgelt­ersatz­leistungen (wie z. B. Kurz­arbeiter­geld, Elterngeld oder Kranken­geld) zu berücksichtigen und damit die Steuer noch genauer zu ermitteln.

Welche Einkommensteuer­tabelle ist die richtige?

Die Grundtabelle 2024 enthält die Einkommen­steuer für Einzel­veranlagung, d. h. für ledige Steuer­pflichtige sowie für Ehe­gatten oder einge­tra­gene Lebens­partner, die sich für eine getrennte Veran­la­gung zur Einkommen­steuer entscheiden.

Obwohl die gemeinsame Veran­lagung in der Regel steuer­lich günstiger ist, können sich Ehe­partner auch entscheiden Ihre Einkommen­steuer­erklärung getrennt abzu­geben (Besteuerung nach dem Grund­tarif).

Finan­zielle Vorteile kann eine getrennte Veran­lagung unter anderem haben, wenn beide Partner steuer­freie Neben­ein­künfte haben oder wenn ein Partner eine Abfindung vom Arbeit­geber erhält, auf die er weniger Steuern zahlen möchte.

Die Splittingtabelle 2024 wird bei Zusammen­veranlagung angewendet. Zusammen veran­lagte Ehe­gatten bzw. einge­tra­gene Lebens­partner, die eine gemein­same Steuer­erklärung abgeben, können mit diesem Vorgehen in der Regel Steuern sparen.

Die Splittingtabelle kann auch für verwitwete Steuer­pflichtige angewandt werden. Hier gilt, dass noch bis zu dem Kalender­jahr, das dem Jahr des Todes des Partners folgt, der meist günstigere Splitting­tarif zur Anwendung kommen darf.

Bei Geschiedenen sowie getrennt Lebenden darf im Jahr der Trennung die Splitting­tabelle eben­falls noch bei der Berechnung der Einkommen­steuer zugrunde gelegt werden.

*Das Gesetzgebungs­verfahren zur Berechnung der Einkommen­steuer für das Jahr 2024 ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse stehen daher unter dem Vorbehalt, dass die derzeit von der Bundes­regierung im Gesetz zur steuer­lichen Frei­stellung des Existenz­mini­mums 2024 vorgesehenen Berechnungs­vorschriften für 2024 im Rahmen einer Änderung des Einkommen­steuer­gesetzes gesetz­lich in Kraft treten. (Stand: 22.11.2024)

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