Einkommensteuertabelle 2024

Suchen Sie eine aktuelle Einkommensteuer­tabelle für das Jahr 2024? Wir haben hier für Sie verschiedene aus­führ­liche Grund­tabellen und Splitting­tabellen.

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Darüber hinaus finden Sie bei uns auch ein Tool zur Erstellung Einkommen­steuer­tabellen, mit dem Sie jede Einkommen­steuer­tabelle für 2024 nach Ihren Wünschen erstellen können.

Alle unsere Tabellen können Sie natürlich sowohl online ansehen als auch im PDF-Format auf Ihrem Gerät speichern.

Außerdem stehen jeweils mehrere Varianten der Einkommen­steuer­tabellen 2024 zur Auswahl:

In den Tabellen wird zu jedem zu ver­steu­ern­den Einkommen die tarif­liche Einkommen­steuer nach § 32a des deut­schen Einkommen­steuer­gesetzes (EStG) angegeben.

Darüber hinaus enthalten mehrere der Einkommen­steuer­tabellen den Soli­da­ritäts­zuschlag sowie die Kirchen­steuer.

Alle Grundtabellen und Splitting­tabellen für 2024 wurden nach den Berechnungs­vorschriften des Gesetzes zur steuer­lichen Frei­stellung des Existenz­mini­mums 2024 erstellt, das am 05.12.2024 im Bundes­gesetz­blatt verkündet wurde.

Benötigen Sie gar keine ganze Tabelle, sondern nur bestimmte Werte, dann verwenden Sie gerne unseren Einkommen­steuer­rechner. Der Rechner bietet zusätz­lich die Mög­lich­keit Entgelt­ersatz­leistungen (wie z. B. Kurz­arbeiter­geld, Elterngeld oder Kranken­geld) zu berücksichtigen und damit die Steuer noch genauer zu ermitteln.

Welche Einkommensteuer­tabelle ist die richtige?

Die Grundtabelle 2024 enthält die Einkommen­steuer für Einzel­veranlagung, d. h. für ledige Steuer­pflichtige sowie für Ehe­gatten oder einge­tra­gene Lebens­partner, die sich für eine getrennte Veran­la­gung zur Einkommen­steuer entscheiden.

Obwohl die gemeinsame Veran­lagung in der Regel steuer­lich günstiger ist, können sich Ehe­partner auch entscheiden Ihre Einkommen­steuer­erklärung getrennt abzu­geben (Besteuerung nach dem Grund­tarif).

Finan­zielle Vorteile kann eine getrennte Veran­lagung unter anderem haben, wenn beide Partner steuer­freie Neben­ein­künfte haben oder wenn ein Partner eine Abfindung vom Arbeit­geber erhält, auf die er weniger Steuern zahlen möchte.

Die Splittingtabelle 2024 wird bei Zusammen­veranlagung angewendet. Zusammen veran­lagte Ehe­gatten bzw. einge­tra­gene Lebens­partner, die eine gemein­same Steuer­erklärung abgeben, können mit diesem Vorgehen in der Regel Steuern sparen.

Die Splittingtabelle kann auch für verwitwete Steuer­pflichtige angewandt werden. Hier gilt, dass noch bis zu dem Kalender­jahr, das dem Jahr des Todes des Partners folgt, der meist günstigere Splitting­tarif zur Anwendung kommen darf.

Bei Geschiedenen sowie getrennt Lebenden darf im Jahr der Trennung die Splitting­tabelle eben­falls noch bei der Berechnung der Einkommen­steuer zugrunde gelegt werden.

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