Benötigen Sie eine Einkommensteuertabelle für das Jahr 2025? Auf dieser Seite stehen Ihnen Grund- und Splittingtabellen in verschiedenen Formaten zur Verfügung.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, mit unserem speziellen Online-Tool Ihre ganz persönliche Einkommensteuertabelle zu erstellen – individuell angepasst an Ihre Anforderungen.
Jede Tabelle für das Steuerjahr 2025 können Sie sowohl online einsehen als auch bequem als PDF-Dokument auf Ihrem PC oder Mobilgerät abspeichern.
Grundlage für jede Einkommensteuertabelle 2025 ist § 32a des Einkommensteuergesetzes.
Die Steuertabellen ordnen jedem steuerpflichtigen Einkommen die dazugehörige tarifliche Einkommensteuer zu. Einige der Tabellen berücksichtigen zusätzlich die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.
Sämtliche Grund- und Splittingtabellen für 2025 wurden gemäß den aktuellen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen erstellt und entsprechen den Berechnungsvorschriften aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz.
Falls Sie jedoch nur einzelne Werte und keine vollständige Tabelle benötigen, lassen sich diese auch sehr schnell mit unserem Einkommensteuerrechner ermitteln. Mit diesem Tool können Sie das Steuerjahr flexibel auf 2025 einstellen und die benötigten Werte direkt abrufen.
Welche Einkommensteuertabelle ist die richtige für Sie?
Die Grundtabelle kommt bei der Einzelveranlagung zum Einsatz. Sie ist relevant für alleinstehende Steuerpflichtige sowie für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die ihre Einkommensteuer getrennt veranlagen.
Obwohl eine gemeinsame Veranlagung für Paare häufig steuerliche Vorteile bringt, kann es in bestimmten Situationen sinnvoll sein, getrennte Steuererklärungen einzureichen.
Zum Beispiel dann, wenn ein Partner steuerfreie Einnahmen hat oder in dem betreffenden Jahr eine Abfindung erhält. In solchen Fällen lohnt es sich, beide Veranlagungsarten zu vergleichen, um die optimale Entscheidung zu treffen.
Die Splittingtabelle wird in der Regel für die gemeinsame Veranlagung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt. Diese Methode ist besonders beliebt, da sie oft eine niedrigere Steuerlast mit sich bringt.
Auch Verwitwete können den Vorteil der Splittingtabelle noch für eine kurze Zeit nutzen. Der günstigere Splittingtarif darf noch bis zum dem Steuerjahr genutzt werden, das dem Todesjahr des Ehe- oder Lebenspartners folgt.
Interessant ist die Splittingtabelle ebenfalls für getrennt lebende Partner bzw. Geschiedene. Im Jahr der Trennung kann sie ein letztes Mal bei der Steuerberechnung angewandt werden, bevor beide Partner in den Folgeejahren einzeln veranlagt werden.