Einkommensteuertabelle 2025

Benötigen Sie eine Einkommensteuer­tabelle für das Jahr 2025? Auf dieser Seite stehen Ihnen Grund- und Splitting­tabellen in verschiedenen Formaten zur Verfügung.

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Zusätzlich haben Sie die Möglich­keit, mit unserem speziellen Online-Tool Ihre ganz persön­liche Einkommen­steuer­tabelle zu erstellen – indivi­duell angepasst an Ihre Anforderungen.

Jede Tabelle für das Steuer­jahr 2025 können Sie sowohl online ein­sehen als auch bequem als PDF-Dokument auf Ihrem PC oder Mobilgerät abspeichern.

Grundlage für jede Einkommensteuer­tabelle 2025 ist § 32a des Einkommen­steuer­gesetzes.

Die Steuer­tabellen ordnen jedem steuer­pflichtigen Einkommen die dazu­gehörige tarif­liche Einkommen­steuer zu. Einige der Tabellen berück­sich­tigen zusätz­lich die Kirchen­steuer und den Solidaritätszuschlag.

Sämtliche Grund- und Splitting­tabellen für 2025 wurden gemäß den aktuellen Vorgaben des Bundes­ministeriums der Finanzen erstellt und entsprechen den Berechnungs­vorschriften aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz.

Falls Sie jedoch nur einzelne Werte und keine voll­ständige Tabelle benötigen, lassen sich diese auch sehr schnell mit unserem Einkommen­steuer­rechner ermitteln. Mit diesem Tool können Sie das Steuer­jahr flexibel auf 2025 einstellen und die benötigten Werte direkt abrufen.

Welche Einkommensteuer­tabelle ist die richtige für Sie?

Die Grundtabelle kommt bei der Einzel­veranlagung zum Einsatz. Sie ist relevant für allein­stehende Steuer­pflichtige sowie für Ehe­paare oder eingetragene Lebens­partner, die ihre Einkommen­steuer getrennt veranlagen.

Obwohl eine gemeinsame Veranlagung für Paare häufig steuer­liche Vorteile bringt, kann es in bestimmten Situa­tionen sinn­voll sein, getrennte Steuer­erklärungen einzureichen.

Zum Beispiel dann, wenn ein Partner steuer­freie Einnahmen hat oder in dem betreffenden Jahr eine Abfindung erhält. In solchen Fällen lohnt es sich, beide Veranlagungs­arten zu vergleichen, um die optimale Entscheidung zu treffen.

Die Splittingtabelle wird in der Regel für die gemein­same Veranlagung von Ehe­gatten oder einge­tragenen Lebens­partnern genutzt. Diese Methode ist besonders beliebt, da sie oft eine niedrigere Steuerlast mit sich bringt.

Auch Verwitwete können den Vorteil der Splitting­tabelle noch für eine kurze Zeit nutzen. Der günstigere Splitting­tarif darf noch bis zum dem Steuer­jahr genutzt werden, das dem Todesjahr des Ehe- oder Lebens­partners folgt.

Interessant ist die Splittingtabelle eben­falls für getrennt lebende Partner bzw. Geschie­dene. Im Jahr der Trennung kann sie ein letztes Mal bei der Steuer­berechnung angewandt werden, bevor beide Partner in den Folgee­jahren einzeln veranlagt werden.

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