Einkommensteuertabelle 2026

Benötigen Sie eine Einkommensteuertabelle für das Jahr 2026? Hier stellen wir Ihnen einige Varianten zur Verfügung – sowohl für die Einzel- als auch für die gemeinsame Veranlagung.

Alle Tabellen sind als PDFs abruf­bar und können kosten­los heruntergeladen werden.

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Die Tabellen auf dieser Seite unter­scheiden sich in Ihrem Aufbau in Bezug auf die Einkommens­spanne sowie in die Angaben zur Kirchen­steuer und zum Solidaritätszuschlag.

Falls Sie keine passende Tabelle finden, haben Sie die Möglich­keit, mit unserem speziellen Tool eine indivi­duelle Einkommen­steuer­tabelle nach Ihren eigenen Vorgaben zu erstellen.

Unsere Steuerberechnungen basieren auf den aktuellen gesetz­lichen Vorgaben für 2026, die sich aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom 30. Dezember 2024 ergeben.

In jeder Tabelle wird die tarifliche Einkommensteuer gemäß § 32a EStG dem zu ver­steu­ern­den Einkommen (zvE) zugeordnet. Zudem enthalten viele unserer Tabellen den Soli­daritäts­zuschlag ebenso wie die Kirchensteuer.

Die Grund­tabelle 2026 gibt die Einkommen­steuer für Einzel­personen an. Dies betrifft sowohl Allein­stehende als auch Ehe­paare, die sich für eine getrennte steuer­liche Veranlagung entscheiden.

Wer als Ehepaar eine gemein­same Steuer­erklärung abgibt, kann den Splitting­tarif nutzen. Unsere Splittingtabelle für 2026 zeigt die entspre­chende Steuer­last für diese Veran­lagungs­art. Dieser Tarif gilt (auf Wunsch) auch für verwit­wete Personen im Jahr nach dem Tod des Ehe­partners sowie für Geschie­dene im Jahr der Trennung.

Zum Steuerjahr 2026 wurde der Grund­frei­betrag erneut ange­hoben. Während dieser ein Jahr davor noch bei 12.096 Euro lag, beträgt er in 2026 nun 12.348 Euro. Für gemeinsam veranlagte Paare verdoppelt sich dieser Betrag auf 24.696 Euro.

Falls Sie nur einzelne Steuer­beträge berechnen möchten, anstatt eine komplette Tabelle zu nutzen, steht Ihnen unser Einkommen­steuer­rechner zur Verfügung. Wählen Sie einfach das Jahr 2026 aus und erhalten Sie schnell die benötigten Werte.

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