Benötigen Sie eine Einkommensteuertabelle für das Jahr 2026? Hier stellen wir Ihnen einige Varianten zur Verfügung – sowohl für die Einzel- als auch für die gemeinsame Veranlagung.
Alle Tabellen sind als PDFs abrufbar und können kostenlos heruntergeladen werden.
Die Tabellen auf dieser Seite unterscheiden sich in Ihrem Aufbau in Bezug auf die Einkommensspanne sowie in die Angaben zur Kirchensteuer und zum Solidaritätszuschlag.
Falls Sie keine passende Tabelle finden, haben Sie die Möglichkeit, mit unserem speziellen Tool eine individuelle Einkommensteuertabelle nach Ihren eigenen Vorgaben zu erstellen.
Unsere Steuerberechnungen basieren auf den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für 2026, die sich aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom 30. Dezember 2024 ergeben.
In jeder Tabelle wird die tarifliche Einkommensteuer gemäß § 32a EStG dem zu versteuernden Einkommen (zvE) zugeordnet. Zudem enthalten viele unserer Tabellen den Solidaritätszuschlag ebenso wie die Kirchensteuer.
Die Grundtabelle 2026 gibt die Einkommensteuer für Einzelpersonen an. Dies betrifft sowohl Alleinstehende als auch Ehepaare, die sich für eine getrennte steuerliche Veranlagung entscheiden.
Wer als Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abgibt, kann den Splittingtarif nutzen. Unsere Splittingtabelle für 2026 zeigt die entsprechende Steuerlast für diese Veranlagungsart. Dieser Tarif gilt (auf Wunsch) auch für verwitwete Personen im Jahr nach dem Tod des Ehepartners sowie für Geschiedene im Jahr der Trennung.
Zum Steuerjahr 2026 wurde der Grundfreibetrag erneut angehoben. Während dieser ein Jahr davor noch bei 12.096 Euro lag, beträgt er in 2026 nun 12.348 Euro. Für gemeinsam veranlagte Paare verdoppelt sich dieser Betrag auf 24.696 Euro.
Falls Sie nur einzelne Steuerbeträge berechnen möchten, anstatt eine komplette Tabelle zu nutzen, steht Ihnen unser Einkommensteuerrechner zur Verfügung. Wählen Sie einfach das Jahr 2026 aus und erhalten Sie schnell die benötigten Werte.