Splittingtabelle 2012

Sie suchen eine Splittingtabelle für 2012? Hier finden Sie für das Jahr 2012 Splittingtabellen in mehreren Varianten.

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Alle unsere Splitting­tabellen enthalten die Einkommen­steuer für Zusammen­ver­an­lagung, die für das Steuer­jahr 2012 gilt und in § 32a des EStG geregelt ist.

Zudem bein­halten die Splitting­tabellen zum Teil auch die Kirchen­steuer sowie den Soli­daritäts­zuschlag.

Wählen Sie aus den folgenden PDF-Dateien die für Sie passende Tabelle aus oder erzeugen Ihre indi­vi­duelle Splitting­tabelle 2012 mit unserem Tool.

Die Berechnung der Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen erfolgt hier in 1-Euro-Schritten:

Darüber hinaus haben wir noch zwei Splittingtabellen, die einen gröberen Überblick über die in 2012 zu zahlende Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer geben:

Die Splittingtabelle gilt für nach dem Splitting­tarif zusammen­veranlagte Ehe­gatten bzw. einge­tragene Lebens­partner. Getrennt lebende Personen sowie Geschiedene können den Splitting­tarif im Jahr der Trennung eben­falls noch anwenden.

Beim Splittingverfahren wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner addiert und durch zwei geteilt. Auf das Ergebnis wird die Einkommen­steuer berechnet und anschließend verdoppelt.

Dies führt in der Regel dazu, dass man als Paar weniger Einkommen­steuer zahlt, als man zusammen­ge­nommen jeweils einzeln gezahlt hätte.

Tipp: Je höher der Einkommensunterschied ist, desto größer ist zumeist der finan­zielle Vorteil der Zusammen­veranlagung nach der Splitting­tabelle.

Für Ledige und für Ehegatten/Lebenspartner hin­gegen, die sich für Einzel­veranlagung ent­scheiden, gilt der Grundtarif.

Steuertabellen für das Jahr 2012 nach dem Grund­tarif finden Sie hier: Einkommensteuer-Grundtabelle 2012.

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