Sie suchen eine Splittingtabelle für 2012? Hier finden Sie für das Jahr 2012 Splittingtabellen in mehreren Varianten.
Alle unsere Splittingtabellen enthalten die Einkommensteuer für Zusammenveranlagung, die für das Steuerjahr 2012 gilt und in § 32a des EStG geregelt ist.
Zudem beinhalten die Splittingtabellen zum Teil auch die Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag.
Wählen Sie aus den folgenden PDF-Dateien die für Sie passende Tabelle aus oder erzeugen Ihre individuelle Splittingtabelle 2012 mit unserem Tool.
Die Berechnung der Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen erfolgt hier in 1-Euro-Schritten:
Darüber hinaus haben wir noch zwei Splittingtabellen, die einen gröberen Überblick über die in 2012 zu zahlende Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer geben:
Die Splittingtabelle gilt für nach dem Splittingtarif zusammenveranlagte Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner. Getrennt lebende Personen sowie Geschiedene können den Splittingtarif im Jahr der Trennung ebenfalls noch anwenden.
Beim Splittingverfahren wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner addiert und durch zwei geteilt. Auf das Ergebnis wird die Einkommensteuer berechnet und anschließend verdoppelt.
Dies führt in der Regel dazu, dass man als Paar weniger Einkommensteuer zahlt, als man zusammengenommen jeweils einzeln gezahlt hätte.
Tipp: Je höher der Einkommensunterschied ist, desto größer ist zumeist der finanzielle Vorteil der Zusammenveranlagung nach der Splittingtabelle.
Für Ledige und für Ehegatten/Lebenspartner hingegen, die sich für Einzelveranlagung entscheiden, gilt der Grundtarif.
Steuertabellen für das Jahr 2012 nach dem Grundtarif finden Sie hier: Einkommensteuer-Grundtabelle 2012.