Splittingtabelle 2018

Sie suchen nach einer Splittingtabelle für 2018? Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Splitting­tabellen in unter­schied­lichen Varianten zur Verfügung.

Anzeige

Alle unsere Tabellen enthalten die Einkommen­steuer für einen bestimmten Einkommens­bereich. Einige Splitting­tabellen beinhalten darüber hinaus auch den Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchen­steuer.

Die Splitting­tabellen gelten für Ehe­partner, die sich für die (in der Regel günsti­gere) Zusammen­ver­an­lagung zur Einkommen­steuer entscheiden.

Zudem können auch Geschiedene sowie getrennt lebende Steuer­pflich­tige im Jahr der Trennung noch vom Splitting­tarif profitieren. Das gleiche gilt auch für Verwit­wete noch bis zu dem Kalender­jahr, das dem Todes­jahr ihres Partners folgt.

In den folgenden Steuer­tabellen finden Sie die Einkommen­steuer für 2018 auf Grund­lage der dem Splitting­verfahren zugrunde liegenden Para­graphen (§ 26b, § 32a EStG):

Neben den obigen Tabellen in 1-Euro-Schritt­weite finden Sie hier weitere Splitting­tabellen in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritte. Diese geben einen etwas gröberen Über­blick über die Höhe Einkommen­steuer im Jahr 2018. Der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer in den Varianten 8 % und 9 % sind auch enthalten.

Ist für Sie keine passende Splitting­tabelle 2018 dabei? In diesem Fall verwenden Sie gerne unser Tool zur Erstellung von Grund- und Splittingtabellen und erzeugen eine Ihren Wünschen entsprechende Splittingtabelle.

Höhe der Einkommensteuer 2018 nach dem Splittingtarif

Wie bereits in den Jahren zuvor wurde der Grund­frei­betrag gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht, was zu einer etwas geringeren steuer­lichen Belastung führt. So stieg das steuer­freie Existenz­minimum bei Zusammen­veranlagung von 17.640 Euro (2017) auf 18.000 Euro (2018). Wenn Ehepartner in 2018 also weniger als 18.000 Euro im Jahr zu versteuern haben, zahlen diese gar keine Einkommensteuer.

Für über die Freigrenze hinaus­gehende Einkommen ergeben sich natürlich eben­falls Steuer­entlastungen. Bei einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro fällt die Einkommen­steuer von 7.826 Euro auf 7.704 Euro - also um exakt 122 Euro jährlich.

Bei einem zu versteuernden Einkommen von beispiels­weise 80.000 Euro hingegen sinkt die Einkommen­steuer von 17.532 Euro auf 17.340 Euro - also sogar um 192 Euro pro Jahr.

Hinzu kommen anteilige Entlastungen beim Soli­daritäts­zuschlag und gegebenen­falls auch bei der Kirchensteuer.

Hinweis: Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie die oben genannten Zahlen nach­rechnen oder auch die Einkommen­steuer 2018 für Ihr persön­liches zu ver­steuerndes Ein­kommen berechnen. Zudem gibt der Rechner zu jedem ermittelten Steuer­betrag auch den Durch­schnitts­steuersatz und Grenz­steuersatz an.

Anzeige
zurück nach oben
Bitte geben Sie uns ein kurzes Feedback & bewerten diese Seite!
Total nutzlos!Nicht besonders gut.Ist ganz okay ...Gute Seite!Super, sehr gute Seite!
Aktuelle Bewertung: 4,2 (13 Abstimmungsergebnisse)