Sie suchen nach einer Splittingtabelle für 2018? Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Splittingtabellen in unterschiedlichen Varianten zur Verfügung.
Alle unsere Tabellen enthalten die Einkommensteuer für einen bestimmten Einkommensbereich. Einige Splittingtabellen beinhalten darüber hinaus auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Die Splittingtabellen gelten für Ehepartner, die sich für die (in der Regel günstigere) Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer entscheiden.
Zudem können auch Geschiedene sowie getrennt lebende Steuerpflichtige im Jahr der Trennung noch vom Splittingtarif profitieren. Das gleiche gilt auch für Verwitwete noch bis zu dem Kalenderjahr, das dem Todesjahr ihres Partners folgt.
In den folgenden Steuertabellen finden Sie die Einkommensteuer für 2018 auf Grundlage der dem Splittingverfahren zugrunde liegenden Paragraphen (§ 26b, § 32a EStG):
Neben den obigen Tabellen in 1-Euro-Schrittweite finden Sie hier weitere Splittingtabellen in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritte. Diese geben einen etwas gröberen Überblick über die Höhe Einkommensteuer im Jahr 2018. Der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer in den Varianten 8 % und 9 % sind auch enthalten.
Ist für Sie keine passende Splittingtabelle 2018 dabei? In diesem Fall verwenden Sie gerne unser Tool zur Erstellung von Grund- und Splittingtabellen und erzeugen eine Ihren Wünschen entsprechende Splittingtabelle.
Höhe der Einkommensteuer 2018 nach dem Splittingtarif
Wie bereits in den Jahren zuvor wurde der Grundfreibetrag gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht, was zu einer etwas geringeren steuerlichen Belastung führt. So stieg das steuerfreie Existenzminimum bei Zusammenveranlagung von 17.640 Euro (2017) auf 18.000 Euro (2018). Wenn Ehepartner in 2018 also weniger als 18.000 Euro im Jahr zu versteuern haben, zahlen diese gar keine Einkommensteuer.
Für über die Freigrenze hinausgehende Einkommen ergeben sich natürlich ebenfalls Steuerentlastungen. Bei einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro fällt die Einkommensteuer von 7.826 Euro auf 7.704 Euro - also um exakt 122 Euro jährlich.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von beispielsweise 80.000 Euro hingegen sinkt die Einkommensteuer von 17.532 Euro auf 17.340 Euro - also sogar um 192 Euro pro Jahr.
Hinzu kommen anteilige Entlastungen beim Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch bei der Kirchensteuer.
Hinweis: Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie die oben genannten Zahlen nachrechnen oder auch die Einkommensteuer 2018 für Ihr persönliches zu versteuerndes Einkommen berechnen. Zudem gibt der Rechner zu jedem ermittelten Steuerbetrag auch den Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz an.