Einkommensteuertabelle 2012

Suchen Sie eine Einkommen­steuer­tabelle für das Jahr 2012? Hier finden Sie sowohl Grund­tabellen als auch Splitting­tabellen für 2012.

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Jede Einkommen­steuer­tabelle 2012 können Sie als PDF down­loaden und auf Ihrem Rechner abspeichern.

Wählen Sie aus unseren verschie­denen Tabellen die passende für sich aus.

In den Tabellen wird dem zu ver­steu­ern­den Einkommen jeweils die tarif­liche Einkommen­steuer nach § 32a des deut­schen Einkommen­steuer­gesetzes (EStG) zugeordnet.

Zusätzlich enthalten einige der Einkommen­steuer­tabellen den Soli­daritäts­zuschlag sowie die entspre­chende Kirchen­steuer von 8 % bzw. 9 %.

Alle Grundtabellen und Splitting­tabellen für 2012 haben wir nach den Berech­nungs­vor­schriften des Bundesministeriums für Finanzen erstellt.

Gegenüber 2011 hat sich in 2012 die Berechnung der Einkommen­steuer nicht geändert.

Sollten Sie hier keine Ihren Vorstellungen entspre­chende Tabelle finden, können Sie mit unserem Tool einfach Ihre Einkommen­steuer­tabelle 2012 erstellen.

Benötigen Sie gar keine Steuer­tabelle, sondern nur ein oder zwei Berech­nungen, dann verwenden Sie unseren Einkommensteuerrechner und wählen als Steuer­jahr 2012 aus.

Welche Einkommensteuer­tabelle ist die richtige?

Die Grundtabellen 2012 enthalten die Einkommen­steuer für Einzel­veran­lagung, d. h. für Ledige oder Ehe­gatten bzw. Lebens­partner, die sich für Einzel­veran­lagung entscheiden.

In den Splitting­tabellen 2012 finden Sie die Einkommen­steuer für Zusammen­veran­lagung.

Zur Zusammen­veranlagung können sich Ehe­gatten oder einge­tra­gene Lebens­partnern nach § 26 EStG entscheiden. Diese ist auf Grund der Steuer­progression in der Regel die finan­ziell bessere Wahl als die Einzel­veranlagung.

Die Splittingtabelle kann darüber hinaus auch für verwitwete Steuer­pflichtige angewandt werden. Für Letzere gilt, dass noch bis zu dem Kalender­jahr, das dem Jahr des Todes des Ehe­gatten bzw. Lebens­partners folgt, der günstigere Splitting­tarif zur Anwendung kommen darf.

Getrennt Lebende sowie Geschiedene können die Einkommen­steuer-Splitting­tabelle im Jahr der Trennung eben­falls noch anwenden.

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