Die Grundtabelle 2013 finden Sie hier in mehreren verschiedenen (unterschiedlich ausführlichen) Varianten.
Aus allen unseren Grundtabellen können Sie die Einkommensteuer nach § 32a des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) bei Einzelveranlagung (von Ledigen oder von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, die sich für Einzelveranlagung entscheiden) in 2013 ablesen.
Neben der Einkommensteuer finden Sie in den Grundtabellen auch die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.
Aus den unten stehenden PDF-Dokumenten können Sie die für Ihren Bedarf passende Grundtabelle 2013 downloaden.
Alternativ können Sie mit unserem praktischen Tool eine individuelle Grundtabelle erstellen, falls keine dieser fertigen ESt-Tabellen Ihren Anforderungen entspricht:
Hinweis: Die Kirchensteuer von 8 % gilt in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % Kirchensteuer zahlt man bei Kirchensteuerpflicht in allen anderen deutschen Bundesländern.
Einen groben Überblick über die Höhe der Einkommensteuer in 2013, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer für alle Bundesländer in Deutschland geben folgende zwei Grundtabellen:
Interessieren Sie sich auch für Einkommensteuer-Splittingtabellen desselben Jahres, dann können Sie diese auf folgender Seite finden: Splittingtabellen 2013.
Was ist neu in 2013?
Im Jahr 2013 wurde der Grundfreibetrag von 8004 € auf 8130 € erhöht, was eine leichte Senkung der jährlichen Einkommensteuer bedeutet. Diese Senkung wirkt sich natürlich auch auf die Einkommensteuer, den Soli und die Kirchensteuer aus, die in der Grundtabelle angegeben werden.
Darüber hinaus wurde im Mai 2013 vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der herkömmlichen Ehe zwischen Mann und Frau beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.
Insofern können sich inzwischen auch eingetragene Lebenspartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen, was bedeutet, dass die (in den meisten Fällen günstigere) Splittingtabelle statt der Grundtabelle verwendet werden kann.