Hier finden Sie verschiedene Splittingtabellen für 2013. Alle Tabellen enthalten die Einkommensteuer, die nach dem Splitting-Verfahren für 2013 ermittelt wurde und in § 32a des EStG geregelt ist.
Die Splittingtabelle 2013 gilt für Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Darüber hinaus darf der Splittingtarif auch für Verwitwete noch bis zu dem Kalenderjahr, das dem Tod des Partners folgt, angewendet werden.
Getrennt Lebende sowie Geschiedene können die Splittingtabelle im Jahr der Trennung ebenfalls noch anwenden.
Wählen Sie aus den unten stehenden Einkommensteuer-Splittingtabellen die für Sie passende PDF-Datei aus.
Alternativ erstellen Sie eine individuelle Splittingtabelle 2013 mit unserem Tool nach Ihren eigenen Kriterien (Einkommensspanne, Höhe der Kirchensteuer usw.).
In den oben aufgeführten Splittingtabellen wurde die Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen in 1-Euro-Schritten berechnet.
Zusätzlich finden Sie hier zwei weitere Steuertabellen nach dem Splittingtarif in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten, die eher dazu dienen einen groben Überblick über die in 2013 zu zahlende Einkommensteuer zu geben.
In den Splittingtabellen wird dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen beider Partner, die gemeinsam zu zahlende Einkommensteuer zugeordnet. Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt dabei wie folgt nach dem Splittingverfahren:
Die zu versteuernden Einkommen beider Ehegatten/Lebenspartner werden addiert und durch zwei geteilt. Auf das Ergebnis wird die § 32a EStG beschriebene tarifliche Einkommensteuer berechnet und anschließend verdoppelt.
Dies führt aufgrund der Steuerprogression in den meisten Fällen dazu, dass man als Paar weniger oder sogar deutlich weniger Einkommensteuer zahlt, als man bei Einzelveranlagung gezahlt hätte.
Hinweis: Im Mai 2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting verfassungswidrig ist. Eingetragene Lebenspartner können daher inzwischen auch (sogar rückwirkend) von den steuerlichen Vorteilen des Ehegattensplittings profitieren.
Tipp: Je höher der Unterschied im Einkommen der beiden Partner ist, desto größer ist der finanzielle Vorteil einer gemeinsamen Steuererklärung. Hat ein Partner sogar gar kein Einkommen, dann ist die Zusammenveranlagung nach der Splittingtabelle besonders vorteilhaft.
Für Ledige und für Ehegatten/Lebenspartner, die sich für Einzelveranlagung entscheiden, gilt der Grundtarif. Entsprechende Steuertabellen für das Jahr 2013 sind hier zu finden: Grundtabelle 2013.