Eine Grundtabelle für das Jahr 2014 finden Sie auf dieser Seite in mehreren unterschiedlich ausführlichen Varianten.
Jede Grundtabelle enthält für eine bestimmte Einkommensspanne die in 2014 fällige Einkommensteuer nach § 32a des deutschen Einkommensteuergesetzes.
Die Grundtabelle, berechnet nach dem Grundtarif, wird angewendet bei Alleinstehenden sowie bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, die sich für eine Einzelveranlagung nach § 26a EStG entscheiden.
Für dauernd getrennt Lebende, Geschiedene sowie Verwitwete ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners, gilt ebenso die Grundtabelle.
Wählen Sie hier eine für Ihre Zwecke passende Grundtabelle 2014 (PDF-Format) aus.
Alternativ können Sie auch gerne mit unserem praktischen Online-Tool eine eigene Grundtabelle erstellen.
Hinweis: Die Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg beträgt 8 % und in allen anderen deutschen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer.
Einen Überblick in größeren Einkommens-Schrittweiten über die Höhe der Einkommensteuer in 2014, den zu zahlenden Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer für alle Bundesländer in Deutschland, finden Sie in diesen beiden Grundtabellen:
Benötigen Sie auch Einkommensteuer-Splittingtabellen für 2014, dann finden Sie hier passende Einkommensteuertabellen, ebenfalls als PDF: Splittingtabellen 2014.
Änderungen des Einkommensteuertarifs in 2014
Im Jahr 2014 wurde der Grundfreibetrag von 8130 € auf 8354 € erhöht, was einer ganz leichten steuerlichen Entlastung entspricht.
Bei der Berechnung der tariflichen Einkommensteuer in den oben verlinkten Grundtabellen wurden alle Änderungen in der Formel zur Ermittlung der Einkommensteuerschuld für den Veranlagungszeitraum 2014 bereits berücksichtigt.
Hinweis: In unserem Einkommensteuerrechner können Sie ebenfalls für 2014 die Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen berechnen und ermitteln dabei zusätzlich den Durchschnittssteuersatz und den Grenzsteuersatz.