Grundtabelle 2014

Eine Grundtabelle für das Jahr 2014 finden Sie auf dieser Seite in mehreren unter­schied­lich ausführ­lichen Varianten.

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Jede Grund­tabelle enthält für eine bestimmte Einkommens­spanne die in 2014 fällige Einkommen­steuer nach § 32a des deut­schen Einkommen­steuer­gesetzes.

Die Grundtabelle, berechnet nach dem Grund­tarif, wird ange­wendet bei Allein­stehenden sowie bei Ehe­gatten bzw. einge­tra­genen Lebens­partnern, die sich für eine Einzel­ver­an­la­gung nach § 26a EStG entscheiden.

Für dauernd getrennt Lebende, Geschie­dene sowie Ver­wit­wete ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Part­ners, gilt ebenso die Grundtabelle.

Wählen Sie hier eine für Ihre Zwecke passende Grundtabelle 2014 (PDF-Format) aus.

Alternativ können Sie auch gerne mit unserem praktischen Online-Tool eine eigene Grundtabelle erstellen.

Hinweis: Die Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg beträgt 8 % und in allen anderen deutschen Bundes­ländern 9 % der Einkommensteuer.

Einen Überblick in größeren Einkommens-Schritt­weiten über die Höhe der Einkommen­steuer in 2014, den zu zahlenden Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchen­steuer für alle Bundes­länder in Deutsch­land, finden Sie in diesen beiden Grundtabellen:

Benötigen Sie auch Einkommensteuer-Splittingtabellen für 2014, dann finden Sie hier passende Einkommensteuertabellen, ebenfalls als PDF: Splittingtabellen 2014.

Änderungen des Einkommensteuertarifs in 2014

Im Jahr 2014 wurde der Grund­frei­betrag von 8130 € auf 8354 € erhöht, was einer ganz leichten steuer­lichen Entlastung entspricht.

Bei der Berechnung der tariflichen Einkommen­steuer in den oben verlinkten Grund­tabellen wurden alle Änderungen in der Formel zur Ermitt­lung der Einkommen­steuer­schuld für den Veran­lagungs­zeit­raum 2014 bereits berück­sichtigt.

Hinweis: In unserem Einkommensteuerrechner können Sie ebenfalls für 2014 die Einkommensteuer aus dem zu ver­steuernden Ein­kommen berechnen und ermitteln dabei zusätzlich den Durch­schnitts­steuersatz und den Grenz­steuersatz.

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