Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Splittingtabellen für 2014 in mehreren Varianten zur Verfügung.
Alle Tabellen enthalten die Einkommensteuer, die auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen zweier zusammen veranlagter Personen entfällt.
Die Splittingtabelle 2014 gilt für Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner (seit Beschluss 05.2013), die die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wählen.
Getrennt lebende sowie geschiedene Steuerpflichtige haben im Jahr der Trennung ebenso noch die Möglichkeit den Splittingtarif anzuwenden.
Zudem können auch Verwitwete noch bis zu dem Kalenderjahr, das dem Todesjahr ihres Partners folgt, die Splittingtabelle anwenden.
Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt nach dem Splittingverfahren für 2014 auf Grundlage der Paragraphen § 26b und § 32a des Einkommensteuergesetzes.
In den oben aufgeführten Splittingtabellen wurde die Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen in 1-Euro-Schritten berechnet.
Zusätzlich finden Sie hier zwei weitere Einkommensteuer-Splittingtabellen in 100-Euro- bzw. 1000-Euro-Schritten, die einen groben Überblick über die Einkommensteuer in 2014 geben.
Ist für Sie keine passende Splittingtabelle 2014 unter den hier aufgeführten dabei, dann nutzen Sie gerne unser Einkommensteuertabellen-Tool und erstellen eine Tabelle nach Ihren persönlichen Kriterien. Das heißt, Sie wählen selbst die Spanne des zu versteuernden Einkommens, die Schrittweite und machen Angaben zum Ausweis von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Die Berechnung der Einkommensteuer in den Splittingtabellen erfolgt nach dem Splittingverfahren:
Dabei wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten bzw. eingetragener Lebenspartner addiert und durch zwei geteilt. Zu diesem Wert wird die in § 32a EStG beschriebene tarifliche Einkommensteuer berechnet und anschließend verdoppelt.
Dies führt in den meisten Fällen (Stichwort Steuerprogression) dazu, dass man bei der Zusammenveranlagung nach der Splittingtabelle weniger oder sogar deutlich weniger Einkommensteuer zahlen muss als bei Einzelveranlagung.
Hinweis: Je größer der Unterschied im Gehalt der beiden Partner ist, desto höher ist der finanzielle Vorteil einer gemeinsamen Veranlagung in der Steuererklärung. Hat ein Partner gar kein Einkommen und der andere Partner ein sehr hohes, dann ist die steuerliche Zusammenveranlagung in Bezug auf die zu zahlende Einkommensteuer besonders vorteilhaft.
Für Alleinstehende sowie für Ehegatten und Lebenspartner, die Einzelveranlagung bevorzugen, gilt die Grundtabelle. Entsprechende Tabellen für das Jahr 2014, ebenfalls im PDF-Format, finden Sie unter diesem Link: Grundtabellen 2014.