Grundtabelle 2015

Eine Grundtabelle für das Steuerjahr 2015 finden Sie auf dieser Seite in mehreren Varianten, die unter­schied­lich detailliert sind.

Jede Grund­tabelle enthält für eine bestimmte Spanne von zu versteuerndem Einkommen die in 2015 fällige Einkommen­steuer nach § 32a EStG.

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Die Grundtabelle wird ange­wandt bei Allein­stehenden sowie bei Ehe­gatten bzw. einge­tra­genen Lebens­partnern, die sich für eine Einzel­ver­an­la­gung nach § 26a Einkommen­steuer­gesetz entscheiden.

Für Geschie­dene, dauernd getrennt Lebende sowie Ver­wit­wete ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Part­ners gilt ebenso die Grundtabelle.

Aus den folgenden Dateien im PDF-Format können Sie eine Ihren Zwecken entspre­chende Grund­tabelle 2015 auswählen.

Alternativ ist es auch möglich mit unserem prak­tischen Online-Tool eine eigene Grundtabelle zu erstellen.

Hinweis: Die Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg beträgt 8 % und in allen anderen deutschen Bundes­ländern 9 % der Einkommensteuer.

Einen Überblick in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten über die Höhe der Einkommen­steuer nach dem Grund­tarif in 2015, den zu zahlenden Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchen­steuer für alle Bundes­länder, finden Sie in den fol­gen­den Grund­tabellen:

Benötigen Sie auch Einkommensteuer-Splitting­tabellen für 2015, dann finden Sie hier passende Einkommen­steuer­tabellen, ebenfalls als PDF: Splittingtabellen 2015.

Einkommensteuer 2014 und 2015

Im Jahr 2014 wurde der Grund­frei­betrag von 8130 € auf 8354 € erhöht, was einer geringen steuer­lichen Entlastung entspricht. Für das Jahr 2015 erfolgte eine weitere Anhebung auf 8472 €. Grund­lage hier­für war der 10. Existenz­minimum­bericht der Bundes­regierung vom 30.01.2015.

Dem entsprechend hat sich die Berech­nung der tarif­lichen Einkommen­steuer nach dem Grund­tarif aus dem zu versteuernden Ein­kommen in 2015 gegen­über dem Vorjahr leicht verändert. In den oben verlinkten Grund­tabellen für 2015 ist dies berücksichtigt.

Hinweis: Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie ebenfalls die Einkommen­steuer aus dem zu ver­steuernden Ein­kommen für 2015 berechnen und dabei zusätzlich Durch­schnitts­steuersatz, Grenz­steuersatz, Durch­schnitts­belastung und Grenz­belastung ermitteln.

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