Eine Grundtabelle für das Steuerjahr 2015 finden Sie auf dieser Seite in mehreren Varianten, die unterschiedlich detailliert sind.
Die Grundtabelle wird angewandt bei Alleinstehenden sowie bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, die sich für eine Einzelveranlagung nach § 26a Einkommensteuergesetz entscheiden.
Für Geschiedene, dauernd getrennt Lebende sowie Verwitwete ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners gilt ebenso die Grundtabelle.
Aus den folgenden Dateien im PDF-Format können Sie eine Ihren Zwecken entsprechende Grundtabelle 2015 auswählen.
Alternativ ist es auch möglich mit unserem praktischen Online-Tool eine eigene Grundtabelle zu erstellen.
Hinweis: Die Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg beträgt 8 % und in allen anderen deutschen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer.
Einen Überblick in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten über die Höhe der Einkommensteuer nach dem Grundtarif in 2015, den zu zahlenden Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer für alle Bundesländer, finden Sie in den folgenden Grundtabellen:
Benötigen Sie auch Einkommensteuer-Splittingtabellen für 2015, dann finden Sie hier passende Einkommensteuertabellen, ebenfalls als PDF: Splittingtabellen 2015.
Einkommensteuer 2014 und 2015
Im Jahr 2014 wurde der Grundfreibetrag von 8130 € auf 8354 € erhöht, was einer geringen steuerlichen Entlastung entspricht. Für das Jahr 2015 erfolgte eine weitere Anhebung auf 8472 €. Grundlage hierfür war der 10. Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom 30.01.2015.
Dem entsprechend hat sich die Berechnung der tariflichen Einkommensteuer nach dem Grundtarif aus dem zu versteuernden Einkommen in 2015 gegenüber dem Vorjahr leicht verändert. In den oben verlinkten Grundtabellen für 2015 ist dies berücksichtigt.
Hinweis: Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie ebenfalls die Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen für 2015 berechnen und dabei zusätzlich Durchschnittssteuersatz, Grenzsteuersatz, Durchschnittsbelastung und Grenzbelastung ermitteln.