Sie suchen eine Splittingtabelle für 2015? Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Splittingtabellen in unterschiedlichen Varianten zur Verfügung.
Alle Tabellen enthalten die Einkommensteuer, die auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen zusammen veranlagter Personen entfällt.
Jede Splittingtabelle 2015 gilt entsprechend für Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner (seit Beschluss 05.2013), die sich für die in der Regel günstigere Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer entscheiden.
Zudem enthalten die meisten Splittingtabellen auch den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer.
In den nachfolgend aufgeführten Steuertabellen wurde die Einkommensteuer für 2015 auf Grundlage der Paragraphen § 26b und § 32a des EStG ermittelt.
Die oben genannten Splittingtabellen enthalten die Einkommensteuer, die aus dem zu versteuernden Einkommen in 1-Euro-Schritten nach dem Splittingverfahren berechnet wurde.
Zusätzlich finden Sie hier weitere Einkommensteuer-Splittingtabellen in 100-Euro- bzw. 1000-Euro-Schritten, die einen gröberen Überblick über die Höhe Einkommensteuer im Jahr 2015, den zugehörigen Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer geben.
Ist für Sie keine passende Splittingtabelle 2015 unter den hier aufgeführten dabei, dann nutzen Sie gerne unser Tool zur Erstellung von Grund- und Splittingtabellen und erzeugen eine Tabelle nach Ihrem individuellen Bedarf.
Splittingtarif: Berechnung der Einkommensteuer in den Splittingtabellen
Beim Splittingtarif wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten bzw. eingetragener Lebenspartner zusammengerechnet und im Anschluss durch zwei geteilt. Passend zu dem so berechneten mittleren Einkommen wird die unter § 32a EStG beschriebene tarifliche Einkommensteuer ermittelt und wieder mit zwei multipliziert.
Dies führt in den meisten Fällen aufgrund der Steuerprogression dazu, dass bei Zusammenveranlagung entsprechend der Splittingtabelle weniger Einkommensteuer fällig wird als bei einer Einzelveranlagung beider Partner.
Vom Splittingtarif können neben Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern auch Geschiedene sowie getrennt lebende Steuerpflichtige im Jahr der Trennung profitieren.
Darüber hinaus haben Verwitwete noch bis zu dem Kalenderjahr, das dem Todesjahr ihres Partners folgt, die Möglichkeit den Splittingtarif bei der Einkommensteuerberechnung anzuwenden.
Hinweis: Je größer der Unterschied im Gehalt der beiden Partner ist, desto höher ist der steuerliche Vorteil einer gemeinsamen Veranlagung. Hat ein Partner gar kein Einkommen und der andere Partner ein sehr hohes, dann ist die steuerliche Zusammenveranlagung nach dem Splittingtarif in Bezug auf die zu zahlende Einkommensteuer besonders vorteilhaft.
Für Alleinstehende sowie für Ehegatten und Lebenspartner, die eine Einzelveranlagung bevorzugen, gilt der Grundtarif. Unsere Grundtabellen für das Jahr 2015 finden Sie hier: Grundtabellen 2015.