Grundtabelle 2016

Grundtabellen für das Jahr 2016 finden Sie auf dieser Website in mehreren Varianten.

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Jede Grund­tabelle enthält für eine bestimmte Einkommens­spanne die in 2016 fällige Einkommen­steuer nach § 32a des deut­schen Einkommen­steuer­gesetzes.

Die Grundtabelle wird bei Allein­stehenden ange­wendet, sowie auch bei Ehe­gatten bzw. einge­tra­genen Lebens­partnern, falls diese sich für die Einzel­ver­an­la­gung nach § 26a EStG entscheiden.

Für dauernd getrennt Lebende, Geschie­dene sowie Ver­wit­wete ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Part­ners, gilt ebenso die Grundtabelle.

Wählen Sie hier eine für Ihre Zwecke passende Grundtabelle 2016 zum Download als PDF-Datei aus.

Hinweis: Die Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg beträgt 8 % der Einkommen­steuer, in allen anderen deutschen Bundes­ländern sind es 9 % .

Alternativ können Sie jederzeit mit unserem Einkommensteuer-Tabellen-Tool eine indivi­duelle Grund­tabelle erstellen.

Einen Überblick über die Höhe der Einkommen­steuer in 2016 in 100-Euro bzw. 1000-Euro-Schritten , den zu zahlenden Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchen­steuer für alle Bundes­länder in Deutsch­land, finden Sie in den folgenden beiden Grund­tabellen:

Möchten Sie auch eine Splittingtabelle für 2016 herunterladen, dann finden Sie hier passende Tabellen zur Auswahl, ebenfalls im PDF-Format: Splittingtabellen 2016

Änderungen des Einkommen­steuer­tarifs in 2016

Zum 01.01.2016 wurde der Grund­frei­betrag von 8472 € auf 8652 € erhöht, was genauso wie die Erhöhung des Grundfreibetrags in 2015 zu einer geringen steuerlichen Entlastung führt.

Darüber hinaus wurde das Einkommen, ab dem der Spitzen­steuer­satz von 42 % gezahlt wird, von 52.882 € auf 53.666 € angehoben. Ebenso wird der Höchst­steuer­satz von 45 % (die Reichensteuer) in 2016 erst ab einem Einkommen von 254.447 € fällig (in 2015 lag dieses Einkommen bei 250.731 €).

Bei der Berechnung der tarif­lichen Einkommen­steuer in den obigen Grund­tabellen wurden alle Änderungen in der Formel zur Ermitt­lung der Einkommen­steuer für den Veran­lagungs­zeit­raum 2016 berück­sichtigt.

Hinweis: Unser Einkommensteuerrechner berechnet eben­falls die Einkommen­steuer für 2016 und ermittelt zusätz­lich den Durch­schnitts­steuersatz und den Grenz­steuersatz.

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