Splittingtabelle 2016

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Splittingtabellen für 2016 in mehreren Varianten zur Verfügung.

Alle Tabellen ent­halten die Einkommen­steuer, die auf das gemein­same zu ver­steuernde Ein­kommen zweier zusammen ver­an­lagter Per­sonen ent­fällt.

Anzeige

Die Splitting­tabelle 2016 gilt für Ehe­gatten sowie einge­tra­gene Lebens­partner, die sich für das Jahr 2016 zur gemein­samen Ver­an­lagung zur Einkommen­steuer entscheiden.

Die meisten der unten stehenden Tabellen enthalten neben der Einkommen­steuer auch den Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchensteuer.

Falls Sie nur die Einkommen­steuer zu einem bestimmten Einkommen erfahren möchten und keine ganze Tabelle benötigen, dann können Sie auch gut unseren Einkommen­steuer­rechner verwenden.

Die Berechnung der Einkommen­steuer erfolgt nach dem Splitting­verfahren für 2016 auf Grund­lage der Para­graphen § 26b und § 32a des Einkommen­steuer­gesetzes.

In den obigen Splittingtabellen wurde die Einkommen­steuer aus dem zu ver­steuernden Einkommen in 1-Euro-Schritten berechnet.

Zusätzlich finden Sie hier zwei weitere Einkommensteuer-Splittingtabellen in 100-Euro- bzw. 1000-Euro-Schritten, die einen groben Über­blick über die in 2016 zu zahlende Einkommen­steuer geben.

Ist für Sie keine passende Splittingtabelle 2016 unter den hier aufgeführten dabei, dann nutzen Sie gerne unser Einkommensteuertabellen-Tool und erstellen eine Tabelle nach Ihren eigenen Kriterien in Bezug auf die Spanne des zu versteuernden Ein­kommens, die Schritt­weite, die Kirchen­steuer und den Soli­daritäts­zuschlag.

Die Berechnung der Einkommensteuer in den Splitting­tabellen erfolgt nach dem Splitting­verfahren:

Beim Splittingverfahren wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehe­gatten bzw. einge­tragener Lebens­partner addiert und durch zwei geteilt. Zu diesem Wert wird die in § 32a EStG beschrie­bene tarif­liche Einkommen­steuer berechnet und anschließend verdoppelt.

Dies führt in den meisten Fällen (Stichwort Steuer­progression) dazu, dass man bei Zusammen­ver­an­lagung nach der Splitting­tabelle weniger Einkommen­steuer zahlen muss als bei Einzel­ver­an­lagung.

Für welchen Personen­kreis gilt die Splittingtabelle?

Die Splitting­tabelle gilt grund­sätzlich für Ehe­gatten sowie einge­tra­gene Lebens­partner, die die Zusammen­ver­an­lagung zur Einkommen­steuer nach § 26b EStG wählen.

Wer getrennt lebt oder geschiedenen ist, hat im Jahr der Trennung noch die Mög­lich­keit den Splitting­tarif anzu­wenden.

Zudem können sich auch Verwit­wete noch bis zu dem Kalender­jahr, das dem Todes­jahr ihres Partners folgt, nach der häufig günstigeren Splitting­tabelle veranlagen lassen.

Je größer der Unterschied im Gehalt der beiden Partner ist, desto höher ist der finan­zielle Vor­teil einer gemein­samen Veranlagung in der Steuer­erklärung. Wenn ein Partner gar kein Einkommen hat und der andere ein sehr hohes Gehalt, dann ist die Zusammen­ver­an­lagung in Bezug auf die zu zahlende Einkommen­steuer beson­ders vorteil­haft.

Für Alleinstehende sowie für Ehegatten und Lebens­partner, die Einzel­veran­lagung bevor­zugen, gilt die Grund­tabelle. Entspre­chende Tabellen für das Jahr 2016, eben­falls im PDF-Format, finden Sie hier: Grundtabellen 2016.

Änderungen des Einkommensteuertarifs in 2016

Zum 01.01.2016 wurde der Grund­frei­betrag von 8472 € auf 8652 € erhöht, was genauso wie die Erhöhung des Grundfreibetrags im Jahr 2015 zu einer geringen steuerlichen Entlastung führt.

Darüber hinaus wurde das Einkommen, ab dem der Spitzen­steuersatz von 42 % gezahlt wird, von 52.882 € auf 53.666 € angehoben. Ebenso wird der Höchststeuersatz von 45 % (die Reichensteuer) in 2016 erst ab einem Einkommen von 254.447 € fällig (in 2015 lag dieses Einkommen bei 250.731 €).

Bei der Berechnung der tariflichen Einkommen­steuer in den obigen Splitting­tabellen wurden alle Änderungen in der Formel zur Ermitt­lung der Einkommen­steuer für den Veran­lagungs­zeit­raum 2016 berück­sichtigt.

Anzeige
zurück nach oben
Bitte geben Sie uns ein kurzes Feedback & bewerten diese Seite!
Total nutzlos!Nicht besonders gut.Ist ganz okay ...Gute Seite!Super, sehr gute Seite!
Aktuelle Bewertung: 4,5 (8 Abstimmungsergebnisse)