Sie suchen eine Einkommensteuer-Grundtabelle für das Jahr 2017? Hier finden Sie Grundtabellen in mehreren Ausführungen, die mehr oder weniger stark detailliert sind.
Die Grundtabelle wird zugrunde gelegt bei Ledigen sowie bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, die sich für eine Einzelveranlagung nach § 26a EStG entscheiden.
Für Geschiedene sowie dauernd getrennt Lebende gilt ab dem Jahr nach dem Trennungsjahr auch die Grundtabelle. Im Trennungsjahr selbst darf ein letztes Mal die Splittingtabelle angewendet werden (das sogenannte Sondersplitting im Trennungsjahr).
Verwitwete werden erst ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners verpflichtend nach Grundtabelle veranlagt. Der übrig gebliebene Ehepartner kann entsprechend sowohl im Jahr des Todes als auch noch im darauf folgenden Jahr die gemeinsame Veranlagung nutzen, um seine Steuerbelastung zu verringern (sog. Verwitwetensplitting, siehe auch § 32a, Abs. 6).
Die drei oben verlinkten PDF-Tabellen gehen in 1-Euro-Schritten jeden Wert aus der angegebenen Einkommensspanne durch.
Mit den zwei Tabellen unten erhalten Sie hingegen einen gröberen Überblick in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten über die Höhe der Einkommensteuer nach dem Grundtarif in 2017, den zu zahlenden Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer:
Benötigen Sie auch Einkommensteuer-Splittingtabellen für 2017, dann finden Sie hier die passenden Tabellen, ebenfalls im PDF-Format: Splittingtabellen 2017.
Einkommensteuer 2017
Zum 01.01.2017 wurde der Grundfreibetrag von 8.652 € auf 8.820 € angehoben, was einer Erhöhung von 168 € und damit einer geringen steuerlichen Entlastung entspricht. Zudem wurden auch die anderen Eckwerte des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der kalten Progression um die geschätzte Inflationsrate (für 2016) nach rechts verschoben. Die Details dieser Einkommensteuerberechnung können Sie den Einkommensteuer-Formeln entnehmen.
Die veränderte Berechnung der tariflichen Einkommensteuer in 2017 ist in den oben verlinkten Grundtabellen vollständig berücksichtigt.
Hinweis: Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie ebenfalls die Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen für 2017 berechnen und dabei darüber hinaus den Durchschnittssteuersatz, den Grenzsteuersatz, die Durchschnittsbelastung und die Grenzbelastung ermitteln.