Sie suchen eine Splittingtabelle für 2017? Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Splittingtabellen im PDF-Format.
Alle Tabellen enthalten die Einkommensteuer, die auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen von zwei zusammen veranlagten Personen entfällt.
Die Splittingtabelle 2017 gilt für Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner, die sich für das Jahr 2017 zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer entscheiden und damit auch nur eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
Viele der unten verlinkten Tabellen enthalten neben der Einkommensteuer auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Falls Sie gar keine komplette Tabelle benötigen und sich nur für eine Einkommensteuer-Berechnung interessieren, dann können Sie auch gut unseren Einkommensteuerrechner verwenden. Der Rechner hat zusätzlich den Vorteil, dass er im Gegensatz zu unseren Tabellen auch den Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz enthält.
Splittingtabellen für das Jahr 2017 mit Einkommen in 1-Euro-Schritten:
Zusätzlich finden Sie hier zwei weitere Einkommensteuer-Splittingtabellen in 100-Euro- bzw. 1000-Euro-Schritten, die im Vergleich zu den oberen Tabellen einen gröberen Überblick über die in 2017 zu zahlende Einkommensteuer geben.
Die Berechnung der Einkommensteuer in den Splittingtabellen erfolgt nach dem Splittingverfahren:
Beim Splittingverfahren wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten bzw. eingetragener Lebenspartner addiert und durch zwei geteilt. Zu diesem Wert wird die in § 32a EStG beschriebene tarifliche Einkommensteuer berechnet und anschließend verdoppelt.
Die genaue Berechnung nach dem Splittingverfahren können Sie bei Interesse hier nachlesen.
Tipp: Falls Sie hier keine Ihren Wünschen entsprechende Splittingtabelle gefunden haben, erstellen Sie mit unserem Einkommensteuertabellen-PDF-Tool einfach genau die Tabelle, die Sie gebrauchen können.
Für wen gilt die Splittingtabelle?
Die Splittingtabelle gilt für Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner, die die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer nach § 26b EStG wählen.
Getrennt lebende sowie geschiedene Steuerpflichtige haben im Jahr der Trennung ebenso noch die Möglichkeit den Splittingtarif anzuwenden.
Zudem können auch Verwitwete noch bis zu dem Kalenderjahr, das dem Todesjahr ihres Partners folgt, für Ihre Einkommensteuer die Splittingtabelle zugrunde legen.
In den meisten Fällen führt die Verwendung der Splittingtabelle dazu, dass man durch die Zusammenveranlagung weniger Einkommensteuer zahlen muss als bei Einzelveranlagung (Stichwort Steuerprogression).
Für Alleinstehende sowie für Ehegatten und Lebenspartner, die sich für die Einzelveranlagung entscheiden, gilt die Grundtabelle. Grundtabellen für das Jahr 2017 haben wir hier für Sie zusammengestellt: Grundtabellen 2017.
Änderungen des Einkommensteuertarifs in 2017
Zum 01.01.2017 wurde der Grundfreibetrag von 8.652 € auf 8.820 € erhöht. Bei Zusammenverlangung bedeutet dies, dass ab dem Jahr 2017 nun die ersten 17.640 € des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens beider Parnter steuerfrei bleiben (im Gegensatz zu 17.304 € im Jahr 2016).
Diese Erhöhung des Grundfreibetrags führt zu einer geringen steuerlichen Entlastung, die auch wieder für das Jahr 2018 in Planung ist.
Außerdem wurden mit Gültigkeit ab Januar 2017 auch andere Eckwerte des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der kalten Progression verschoben.
So liegt das Einkommen, ab dem der Spitzensteuersatz in Höhe von 42 % gezahlt wird, bei 54.058 € (Wert 2016: 53.666 €). Ebenso wird der Höchststeuersatz von 45 % (die Reichensteuer) in 2017 erst ab einem Einkommen von 256.304 € fällig (Wert 2016: 254.447 €).