Splittingtabelle 2017

Sie suchen eine Splittingtabelle für 2017? Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Splitting­tabellen im PDF-Format.

Alle Tabellen ent­halten die Einkommen­steuer, die auf das gemein­same zu ver­steuernde Ein­kommen von zwei zusammen ver­an­lagten Per­sonen ent­fällt.

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Die Splitting­tabelle 2017 gilt für Ehe­partner sowie einge­tra­gene Lebens­partner, die sich für das Jahr 2017 zur gemein­samen Ver­an­lagung zur Einkommen­steuer entscheiden und damit auch nur eine gemein­same Steuer­erklärung abgeben.

Viele der unten verlinkten Tabellen enthalten neben der Einkommen­steuer auch den Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchensteuer.

Falls Sie gar keine komplette Tabelle benötigen und sich nur für eine Einkommensteuer-Berechnung interessieren, dann können Sie auch gut unseren Einkommen­steuer­rechner verwenden. Der Rechner hat zusätz­lich den Vorteil, dass er im Gegen­satz zu unseren Tabellen auch den Durch­schnitts­steuer­satz und Grenz­steuersatz enthält.

Splittingtabellen für das Jahr 2017 mit Einkommen in 1-Euro-Schritten:

Zusätzlich finden Sie hier zwei weitere Einkommensteuer-Splittingtabellen in 100-Euro- bzw. 1000-Euro-Schritten, die im Vergleich zu den oberen Tabellen einen gröberen Über­blick über die in 2017 zu zahlende Einkommen­steuer geben.

Die Berechnung der Einkommensteuer in den Splitting­tabellen erfolgt nach dem Splitting­verfahren:

Beim Splittingverfahren wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehe­gatten bzw. einge­tragener Lebens­partner addiert und durch zwei geteilt. Zu diesem Wert wird die in § 32a EStG beschrie­bene tarif­liche Einkommen­steuer berechnet und anschließend verdoppelt.

Die genaue Berechnung nach dem Splitting­verfahren können Sie bei Interesse hier nachlesen.

Tipp: Falls Sie hier keine Ihren Wünschen entsprechende Splitting­tabelle gefunden haben, erstellen Sie mit unserem Einkommensteuer­tabellen-PDF-Tool einfach genau die Tabelle, die Sie gebrauchen können.

Für wen gilt die Splittingtabelle?

Die Splitting­tabelle gilt für Ehe­gatten sowie einge­tra­gene Lebens­partner, die die Zusammen­ver­an­lagung zur Einkommen­steuer nach § 26b EStG wählen.

Getrennt lebende sowie geschiedene Steuer­pflich­tige haben im Jahr der Trennung ebenso noch die Mög­lich­keit den Splitting­tarif anzu­wenden.

Zudem können auch Verwit­wete noch bis zu dem Kalender­jahr, das dem Todes­jahr ihres Partners folgt, für Ihre Einkommen­steuer die Splitting­tabelle zugrunde legen.

In den meisten Fällen führt die Verwendung der Splittingtabelle dazu, dass man durch die Zusammen­ver­an­lagung weniger Einkommen­steuer zahlen muss als bei Einzel­ver­an­lagung (Stichwort Steuer­progression).

Für Alleinstehende sowie für Ehegatten und Lebens­partner, die sich für die Einzel­veran­lagung entscheiden, gilt die Grund­tabelle. Grundtabellen für das Jahr 2017 haben wir hier für Sie zusammen­gestellt: Grundtabellen 2017.

Änderungen des Einkommen­steuer­tarifs in 2017

Zum 01.01.2017 wurde der Grund­frei­betrag von 8.652 € auf 8.820 € erhöht. Bei Zusammen­verlangung bedeutet dies, dass ab dem Jahr 2017 nun die ersten 17.640 € des gemein­samen zu versteuernden Einkommens beider Parnter steuer­frei bleiben (im Gegen­satz zu 17.304 € im Jahr 2016).

Diese Erhöhung des Grund­frei­betrags führt zu einer geringen steuer­lichen Entlastung, die auch wieder für das Jahr 2018 in Planung ist.

Außerdem wurden mit Gültig­keit ab Januar 2017 auch andere Eck­werte des Einkommen­steuer­tarifs zum Ausgleich der kalten Progression verschoben.

So liegt das Einkommen, ab dem der Spitzen­steuersatz in Höhe von 42 % gezahlt wird, bei 54.058 € (Wert 2016: 53.666 €). Ebenso wird der Höchst­steuer­satz von 45 % (die Reichen­steuer) in 2017 erst ab einem Einkommen von 256.304 € fällig (Wert 2016: 254.447 €).

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