Grundtabelle 2018

Auf dieser Seite finden Sie mehrere Grundtabellen für 2018. Alle Dateien enthalten die in Abhängigkeit vom Einkommen berechnete Einkommensteuer für das Steuerjahr 2018.

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Die Grundtabelle gilt für Allein­stehende sowie Ehe­partner, die sich für eine Einzel­ver­an­la­gung nach § 26a Einkommen­steuer­gesetz entscheiden.

Geschiedene, dauernd getrennt Lebende und Ver­wit­wete ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Part­ners werden ebenfalls nach der Grundtabelle veranlagt.

Wir stellen Ihnen hier 5 fertige Grund­tabellen zur Verfügung. Darunter auch Tabellen mit Solidaritäts­zuschlag und Kirchensteuer.

Sollte hier keine Ihren Zwecken entspre­chende Einkommen­steuer­tabelle dabei sein, können Sie mit unserem Tool selbst eine passende Grundtabelle erstellen.

Hinweis: Die Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg beträgt 8 % und in allen anderen deutschen Bundes­ländern 9 % der Einkommensteuer.

Wenn Sie nur einen groben Über­blick über die Höhe der Einkommen­steuer nach dem Grund­tarif 2018 haben möchten, dann können Sie diesen aus den folgenden Tabellen erhalten. Hier finden Sie in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten die Einkommen­steuer, den Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchen­steuer für alle Bundes­länder:

Analog zu dieser Seite haben wir auch Einkommensteuer-Splittingtabellen für 2018 zum kosten­losen Download im PDF-Format: Splittingtabellen 2018.

Höhe der Einkommensteuer 2018 nach dem Grundtarif

Wie auch schon in den Jahren zuvor wurde der Grund­frei­betrag gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht, was zu einer etwas geringeren steuer­lichen Belastung führt. So stieg das steuer­freie Existenz­minimum von 8.820 Euro (2017) auf 9.000 Euro (2018). Wer in 2018 also weniger als 9.000 Euro im Jahr zu versteuern hat, zahlt entsprechend gar keine Einkommensteuer.

Für höhere Einkommen ergeben sich ebenfalls Steuer­entlastungen. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro fällt die Einkommen­steuer von 5.419 Euro auf 5.348 Euro - also um konkret 71 Euro pro Jahr.

Bei einem zu versteuernden Einkommen von beispiels­weise 50.000 Euro hingegen sinkt die Einkommen­steuer von 12.561 Euro auf 12.432 Euro - also sogar um jährlich 129 Euro.

Hinzu kommen anteilige Entlastungen beim Soli­daritäts­zuschlag und der Kirchensteuer.

Hinweis: Mit unserem Einkommen­steuer­rechner können Sie eben­falls die Einkommen­steuer für 2018 aus dem zu ver­steuernden Ein­kommen berechnen und dabei zusätz­lich Durch­schnitts­steuersatz, Grenz­steuersatz, Durch­schnitts­belastung und Grenz­belastung ermitteln.

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