Grundtabelle 2019

Sie suchen eine Grund­tabelle für das Jahr 2019? Hier find Sie Einkommensteuer-Grund­tabellen in mehreren Varianten.

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Jede Grund­tabelle enthält für das zu versteuernde Einkommen die in 2019 fällige Einkommen­steuer, ermittelt nach den Berechnungs­vor­schriften des Bundes­ministeriums für Finanzen.

Die Grundtabelle gilt für Ledige sowie für Ehe­gatten bzw. einge­tra­gene Lebens­partner, die eine Einzel­ver­an­la­gung nach § 26a EStG wählen.

Geschie­dene sowie dauernd getrennt Lebende müssen ab dem ersten Jahr nach dem Trennungs­jahr auch die Grund­tabelle anwenden. Im Trennungsj­ahr selbst darf noch die Splitting­tabelle verwendet werden. Dies wird auch als Sonder­splitting im Trennungs­jahr bezeichnet.

Personen, die ver­wit­wet sind, werden erst ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Part­ners verpflichtend nach Grund­tabelle veranlagt. Der übrig gebliebene Ehe­partner kann entsprechend sowohl im Jahr des Todes als auch noch im darauf folgenden Jahr die gemeinsame Veran­lagung nutzen, um seine Steuer­belastung zu verringern. Dies wird auch als das sogenannte Verwitweten­splitting bezeichnet (siehe § 32a, Abs. 6 EStG).

Die drei oben aufge­führten Grund­tabellen ordnen in kleinen 1-Euro-Schritten jedem Ein­kommen die ent­spre­chende Steuer zu. Sie können diese PDFs hier ansehen oder auf Ihrem Rechner speichern.

Die zwei Tabellen unten dagegen enthalten einen gröberen Über­blick in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten. Jede Tabelle enthält die Höhe der Einkommen­steuer nach dem Grund­tarif in 2019, den zu zahlenden Soli­daritäts­zuschlag und beide Varianten der in Deutsch­land üblichen Kirchen­steuer von 8 % und 9 %.

Falls Sie auch Splitting­tabellen für 2019 suchen, dann klicken Sie hier für die entsprechenden Dateien, ebenfalls im PDF-Format: Einkommen­steuer-Splitting­tabellen 2019.

Einkommensteuer 2019

Zum 01.01.2019 wurde der Grund­frei­betrag von 9.000 € auf 9.168 € ange­hoben, was einer Erhöhung von 168 € und damit einer geringen steuer­lichen Entlastung ent­spricht. Zudem wurden auch die anderen Eck­werte des Ein­kommen­steuer­tarifs zum Aus­gleich der kalten Progression nach rechts verschoben. Dadurch soll der Effekt gemin­dert werden, dass Steigerungen des Einkommens durch die Inflation aufge­zehrt werden.

Die genaue Berechnung der Einkommen­steuer kann hier im Detail nach­ge­lesen werden: Einkommen­steuer-Formeln für 2019.

Die neue Berech­nung der tarif­lichen Einkommen­steuer für das Jahr 2019 ist in allen unseren Grund­tabellen auf diese Web­site berücksichtigt.

Tipp: Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie ebenfalls die Einkommen­steuer für 2019 berechnen. Geben Sie einfach das zu ver­steuernde Ein­kommen ein und erhalten als zusätz­liche Ausgaben noch den Durch­schnitts­steuersatz, den Grenz­steuer­satz, die Durch­schnitts­belastung und die Grenzbelastung.

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