Splittingtabelle 2019

Sie suchen eine Splittingtabelle für das Jahr 2019? Hier finden Sie verschiedene Splitting­tabellen für 2019 im PDF-Format zum Downlaod.

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Unsere Tabellen ent­halten alle die Einkommen­steuer, die auf das gemein­same zu ver­steuernde Ein­kommen von zwei zusammen ver­an­lagten Partnern ent­fällt.

Jede Splitting­tabelle 2019 gilt für Ehe­partner sowie einge­tra­gene Lebens­partner, die eine gemein­same Ver­an­lagung zur Ein­kommen­steuer wählen und beim Finanz­amt eine gemein­same Steuer­erklärung abgeben.

Die meisten unserer Tabellen, die auf dieser Seite verlinkt sind, enthalten neben der Ein­kommen­steuer auch den Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchensteuer.

Splittingtabellen für das Jahr 2019 mit Einkommen in 1-Euro-Schritten:

Die drei oberen Tabellen sind sehr detailliert und enthalten die Einkommen­steuer für jedes einzelne Einkommen in der ange­ge­benen Spanne.

Die unteren beiden Tabellen geben nur einen groben Über­blick über die zu zahlende Einkommen­steuer, da sie in Schritten von 100 bzw. 1000 Euro vorgehen. Dafür ist die Einkommens­spanne in diesen Tabellen deut­lich größer.

Splittingtabellen für das Jahr 2019 mit Einkommen in 100 bzw. 1000-Euro-Schritten:

Benötigen Sie gar keine voll­ständige Einkommen­steuer­tabelle und interessieren sich nur für eine konkrete Steuer­berechnung, dann können Sie unseren Einkommen­steuer­rechner dafür anwenden. Der Rechner hat zusätz­lich den Vor­teil, dass er bei jeder Berech­nung auch den Durch­schnitts­steuer­satz und Grenz­steuersatz ausgibt.

Für wen gilt die Splittingtabelle?

Die Splitting­tabelle gilt für Ehe­gatten sowie einge­tra­gene Lebens­partner, die die Zusammen­ver­an­lagung zur Einkommen­steuer nach § 26b EStG wählen.

Getrennt lebende sowie geschiedene Steuer­pflich­tige haben im Jahr der Trennung letzt­malig die Mög­lich­keit den Splitting­tarif anzu­wenden.

Darüber hinaus haben Verwit­wete noch bis zu dem Kalender­jahr, das dem Todes­jahr des Partners folgt, die Mög­lich­keit für Ihre Einkommen­steuer­berechnung die Splitting­tabelle zugrunde zu legen.

In der Regel führt die Verwendung der Splittingtabelle dazu, dass man durch die gemeinsame Ver­an­lagung insgesamt weniger Einkommen­steuer zahlen muss als bei Einzel­ver­an­lagung.

Für Alleinstehende sowie für Ehegatten und Lebens­partner, die sich für die Einzel­veran­lagung entscheiden, gilt die Grund­tabelle. Grundtabellen für 2019 finden Sie hier: Grundtabellen 2019.

Die Berechnung der Einkommen­steuer in den Splitting­tabellen erfolgt nach dem Splitting­verfahren.

Bei diesem Verfahren wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehe­gatten bzw. einge­tragener Lebens­partner addiert und durch zwei geteilt. Es wird also quasi erst der Mittel­wert gebildet. Zu diesem Mittel­wert wird die in § 32a EStG beschrie­bene Einkommen­steuer berechnet und das Ergebnis anschließend verdoppelt.

Die genaue Berechnung nach dem Splitting­verfahren können Sie auf unserer Seite mit den Einkommensteuer-Formeln nachlesen.

Tipp: Falls Sie hier keine Ihren Vorstellungen entsprechende Tabelle gefunden haben, erstellen Sie mit unserem Einkommensteuer-PDF-Tool die Splitting­tabelle, die Ihren individuellen Zwecken entspricht.

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