Sie suchen eine Splittingtabelle für das Jahr 2019? Hier finden Sie verschiedene Splittingtabellen für 2019 im PDF-Format zum Downlaod.
Unsere Tabellen enthalten alle die Einkommensteuer, die auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen von zwei zusammen veranlagten Partnern entfällt.
Jede Splittingtabelle 2019 gilt für Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer wählen und beim Finanzamt eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
Die meisten unserer Tabellen, die auf dieser Seite verlinkt sind, enthalten neben der Einkommensteuer auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Splittingtabellen für das Jahr 2019 mit Einkommen in 1-Euro-Schritten:
Die drei oberen Tabellen sind sehr detailliert und enthalten die Einkommensteuer für jedes einzelne Einkommen in der angegebenen Spanne.
Die unteren beiden Tabellen geben nur einen groben Überblick über die zu zahlende Einkommensteuer, da sie in Schritten von 100 bzw. 1000 Euro vorgehen. Dafür ist die Einkommensspanne in diesen Tabellen deutlich größer.
Splittingtabellen für das Jahr 2019 mit Einkommen in 100 bzw. 1000-Euro-Schritten:
Benötigen Sie gar keine vollständige Einkommensteuertabelle und interessieren sich nur für eine konkrete Steuerberechnung, dann können Sie unseren Einkommensteuerrechner dafür anwenden. Der Rechner hat zusätzlich den Vorteil, dass er bei jeder Berechnung auch den Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz ausgibt.
Für wen gilt die Splittingtabelle?
Die Splittingtabelle gilt für Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner, die die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer nach § 26b EStG wählen.
Getrennt lebende sowie geschiedene Steuerpflichtige haben im Jahr der Trennung letztmalig die Möglichkeit den Splittingtarif anzuwenden.
Darüber hinaus haben Verwitwete noch bis zu dem Kalenderjahr, das dem Todesjahr des Partners folgt, die Möglichkeit für Ihre Einkommensteuerberechnung die Splittingtabelle zugrunde zu legen.
In der Regel führt die Verwendung der Splittingtabelle dazu, dass man durch die gemeinsame Veranlagung insgesamt weniger Einkommensteuer zahlen muss als bei Einzelveranlagung.
Für Alleinstehende sowie für Ehegatten und Lebenspartner, die sich für die Einzelveranlagung entscheiden, gilt die Grundtabelle. Grundtabellen für 2019 finden Sie hier: Grundtabellen 2019.
Die Berechnung der Einkommensteuer in den Splittingtabellen erfolgt nach dem Splittingverfahren.
Bei diesem Verfahren wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten bzw. eingetragener Lebenspartner addiert und durch zwei geteilt. Es wird also quasi erst der Mittelwert gebildet. Zu diesem Mittelwert wird die in § 32a EStG beschriebene Einkommensteuer berechnet und das Ergebnis anschließend verdoppelt.
Die genaue Berechnung nach dem Splittingverfahren können Sie auf unserer Seite mit den Einkommensteuer-Formeln nachlesen.
Tipp: Falls Sie hier keine Ihren Vorstellungen entsprechende Tabelle gefunden haben, erstellen Sie mit unserem Einkommensteuer-PDF-Tool die Splittingtabelle, die Ihren individuellen Zwecken entspricht.