Einkommensteuertabelle 2013

Sie suchen eine Einkommensteuer­tabelle für das Jahr 2013? Hier finden Sie für 2013 sowohl Grund­tabellen als auch Splitting­tabellen.

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Benötigen Sie gar keine ganze Tabelle, sondern nur eine bestimmte Einkommen­steuer, dann verwenden Sie unseren Einkommen­steuer­rechner und wählen als Jahr 2013.

Unsere fertigen Grund­tabellen und Splitting­tabellen für 2013, erstellt nach den Berech­nungs­vor­schriften des Bundes­ministeriums für Finanzen, finden Sie hier:

Die Grundtabellen 2013 enthalten die Einkommen­steuer für Einzel­veranlagung (für Ledige oder einzeln veranlagte Ehegatten bzw. Lebens­partner).

In den Splitting­tabellen 2013 finden Sie die Einkommen­steuer für zusammen­veranlagte Ehe­gatten bzw. einge­tra­gene Lebenspartner.

In den Tabellen wird dem zu ver­steu­ern­den Einkommen jeweils die tarif­liche Einkommen­steuer nach § 32a des deut­schen Einkommen­steuer­gesetzes (EStG) zugeordnet.

Zusätzlich enthalten einige der Einkommen­steuer­tabellen den Soli­daritäts­zuschlag sowie die entspre­chende Kirchen­steuer von 8 % bzw. 9 %.

Jede Einkommensteuer­tabelle 2013 können Sie als PDF-Datei downloaden.

Die Unter­schiede zwischen den hier bereit­gestellten Einkommensteuer­tabellen liegen in der betrach­teten Spanne des zu versteuernden Einkommens und in den Angaben zu Soli­daritäts­zuschlag und Kirchen­steuer.

Mit unserem Tool zur Erstellung von Einkommensteuertabellen können Sie auch einfach Ihre indivi­duelle Einkommen­steuer­tabelle 2013 im PDF-Format erstellen, falls Sie hier keine Ihren Vorstellungen ent­sprechende Steuer­tabelle gefunden haben.

Einkommensteuertabelle 2013 - Was ist neu gegenüber 2012?

Der von 2010 bis 2012 konstante Grundfreibetrag von 8004 Euro wurde im Jahr 2013 erhöht. Zur Sicherung des Existenz­minimums erhöhte man den Frei­betrag auf 8130 Euro, wodurch die Steuer­last etwas gesenkt wurde. In den Einkommen­steuer­tabellen für 2013 wurden diese Änderungen bereits beachtet.

Änderung des Anwendungsbereichs: Im Mai 2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Aus­schluss einge­tragener Lebens­partner­schaften vom Ehe­gatten­splitting verfassungs­widrig ist. Einge­tragene Lebens­partner können seit­dem für 2013 sowie auch rück­wirkend von den Steuer­vorteilen des Ehe­gatten­splittings profi­tieren.

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