Sie suchen eine Einkommensteuertabelle für das Jahr 2013? Hier finden Sie für 2013 sowohl Grundtabellen als auch Splittingtabellen.
Benötigen Sie gar keine ganze Tabelle, sondern nur eine bestimmte Einkommensteuer, dann verwenden Sie unseren Einkommensteuerrechner und wählen als Jahr 2013.
Unsere fertigen Grundtabellen und Splittingtabellen für 2013, erstellt nach den Berechnungsvorschriften des Bundesministeriums für Finanzen, finden Sie hier:
Die Grundtabellen 2013 enthalten die Einkommensteuer für Einzelveranlagung (für Ledige oder einzeln veranlagte Ehegatten bzw. Lebenspartner).
In den Splittingtabellen 2013 finden Sie die Einkommensteuer für zusammenveranlagte Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner.
In den Tabellen wird dem zu versteuernden Einkommen jeweils die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) zugeordnet.
Zusätzlich enthalten einige der Einkommensteuertabellen den Solidaritätszuschlag sowie die entsprechende Kirchensteuer von 8 % bzw. 9 %.
Jede Einkommensteuertabelle 2013 können Sie als PDF-Datei downloaden.
Die Unterschiede zwischen den hier bereitgestellten Einkommensteuertabellen liegen in der betrachteten Spanne des zu versteuernden Einkommens und in den Angaben zu Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Mit unserem Tool zur Erstellung von Einkommensteuertabellen können Sie auch einfach Ihre individuelle Einkommensteuertabelle 2013 im PDF-Format erstellen, falls Sie hier keine Ihren Vorstellungen entsprechende Steuertabelle gefunden haben.
Einkommensteuertabelle 2013 - Was ist neu gegenüber 2012?
Der von 2010 bis 2012 konstante Grundfreibetrag von 8004 Euro wurde im Jahr 2013 erhöht. Zur Sicherung des Existenzminimums erhöhte man den Freibetrag auf 8130 Euro, wodurch die Steuerlast etwas gesenkt wurde. In den Einkommensteuertabellen für 2013 wurden diese Änderungen bereits beachtet.
Änderung des Anwendungsbereichs: Im Mai 2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting verfassungswidrig ist. Eingetragene Lebenspartner können seitdem für 2013 sowie auch rückwirkend von den Steuervorteilen des Ehegattensplittings profitieren.