Einkommensteuertabelle 2014

Suchen Sie eine Einkommen­steuer­tabelle für das Jahr 2014? Hier finden Sie für 2014 sowohl Grund­tabellen als auch Splitting­tabellen.

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Jede Einkommen­steuer­tabelle 2014 können Sie als PDF down­loaden und abspeichern.

Die Unter­schiede zwischen den verschiedenen Einkommen­steuer­tabellen liegen in der betrach­teten Spanne des zu versteu­ernden Einkommens und in den Angaben zu Kirchen­steuer und Soli­daritäts­zuschlag.

Benötigen Sie gar keine ganze Tabelle, sondern ledig­lich eine Ein­kommen­steuer-Berech­nung, dann verwenden Sie unseren Einkommensteuerrechner für 2014.

Unsere Grund- und Splittingtabellen für 2014, erstellt nach den Berechnungs­vorgaben des Bundes­finanz­ministeriums, finden Sie unter folgenden Links:

In den Tabellen wird dem zu ver­steu­ern­den Einkommen jeweils die tarif­liche Einkommen­steuer nach § 32a des deut­schen Einkommen­steuer­gesetzes (EStG) zugeordnet. Die Formeln zur EKST-Berechnung für 2014 sind auf dieser Website für interessierte Leser gut nach­voll­ziehbar dargestellt.

Zusätzlich enthalten einige der Einkommen­steuer­tabellen den Soli­daritäts­zuschlag sowie die entspre­chende Kirchen­steuer von 8 % bzw. 9 %.

Einzelveranlagung: Die Grundtabellen 2014 enthalten die Einkommen­steuer für Einzel­veranlagung, d. h. für ledige Steuer­pflichtige sowie für Ehe­gatten oder einge­tra­gene Lebens­partner, die sich für Einzel­ver­an­lagung entscheiden.

Zusammenveranlagung: In den Splitting­tabellen 2014 finden Sie die Einkommen­steuer für zusammen veran­lagte Ehe­gatten bzw. einge­tra­gene Lebenspartner.

Gegenüber 2013 gilt ab 2014 ein höherer Grund­frei­betrag. Dieser Frei­betrag wird zur Entlastung von kleinen und mitt­leren Einkommen von 8130 Euro auf 8354 Euro erhöht. Der Eingangs­steuersatz von 14 % dagegen bleibt konstant.

Sollten Sie hier keine Ihren Vor­stellungen entsprechende Tabelle finden, können Sie mit unserem Tool einfach Ihre Einkommen­steuer­tabelle 2014 erstellen:

In dem Tool zur Erstellung von individuellen Einkommensteuertabellen können Sie u. a. wählen, wie detailliert die Einkommen­steuer­tabelle sein soll. Sie können die Länge sowie die Schritt­weite der Tabelle bestimmen und ob zusätz­lich der Soli­daritäts­zuschlag und die Kirchen­steuer berechnet werden sollen.

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