Suchen Sie eine Einkommensteuertabelle für das Jahr 2014? Hier finden Sie für 2014 sowohl Grundtabellen als auch Splittingtabellen.
Jede Einkommensteuertabelle 2014 können Sie als PDF downloaden und abspeichern.
Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Einkommensteuertabellen liegen in der betrachteten Spanne des zu versteuernden Einkommens und in den Angaben zu Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Benötigen Sie gar keine ganze Tabelle, sondern lediglich eine Einkommensteuer-Berechnung, dann verwenden Sie unseren Einkommensteuerrechner für 2014.
Unsere Grund- und Splittingtabellen für 2014, erstellt nach den Berechnungsvorgaben des Bundesfinanzministeriums, finden Sie unter folgenden Links:
In den Tabellen wird dem zu versteuernden Einkommen jeweils die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) zugeordnet. Die Formeln zur EKST-Berechnung für 2014 sind auf dieser Website für interessierte Leser gut nachvollziehbar dargestellt.
Zusätzlich enthalten einige der Einkommensteuertabellen den Solidaritätszuschlag sowie die entsprechende Kirchensteuer von 8 % bzw. 9 %.
Einzelveranlagung: Die Grundtabellen 2014 enthalten die Einkommensteuer für Einzelveranlagung, d. h. für ledige Steuerpflichtige sowie für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die sich für Einzelveranlagung entscheiden.
Zusammenveranlagung: In den Splittingtabellen 2014 finden Sie die Einkommensteuer für zusammen veranlagte Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner.
Gegenüber 2013 gilt ab 2014 ein höherer Grundfreibetrag. Dieser Freibetrag wird zur Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen von 8130 Euro auf 8354 Euro erhöht. Der Eingangssteuersatz von 14 % dagegen bleibt konstant.
Sollten Sie hier keine Ihren Vorstellungen entsprechende Tabelle finden, können Sie mit unserem Tool einfach Ihre Einkommensteuertabelle 2014 erstellen:
In dem Tool zur Erstellung von individuellen Einkommensteuertabellen können Sie u. a. wählen, wie detailliert die Einkommensteuertabelle sein soll. Sie können die Länge sowie die Schrittweite der Tabelle bestimmen und ob zusätzlich der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer berechnet werden sollen.