Sie suchen eine Einkommensteuertabelle für das Jahr 2019? Auf dieser Seite haben wir Grundtabellen und Splittingtabellen in mehreren Ausführungen.
Darüber hinaus finden Sie hier auch ein Tool zur Erstellung individueller Einkommensteuertabellen, mit dem Sie eine Tabelle nach Ihren Wünschen erzeugen können.
Jede Einkommensteuertabelle für das Jahr 2019 können Sie online öffnen und auch als PDF auf Ihrem Computer speichern.
In den Tabellen wird jedem zu versteuernden Einkommen die tarifliche Einkommensteuer zugeordnet. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet man in § 32a des Einkommensteuergesetzes.
Zudem enthalten mehrere unserer Einkommensteuertabellen auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Alle Grundtabellen und Splittingtabellen für 2019 sind auf dem aktuellen Stand und wurden nach den Berechnungsvorschriften des Bundesministeriums für Finanzen erstellt.
Falls Sie keine ausführliche Steuertabelle benötigen, sondern nur ein paar Werte, dann können Sie dafür auch unseren Einkommensteuerrechner verwenden und darin einfach das Steuerjahr auf 2019 stellen.
Welche Einkommensteuertabelle brauche ich für meine Steuer?
Die Grundtabelle enthält die Einkommensteuer für Einzelveranlagung. Die Tabelle gilt entsprechend für ledige Steuerpflichtige sowie für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die sich für eine getrennte Veranlagung zur Einkommensteuer entscheiden.
In der Regel ist es so, dass die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer günstiger ist. Dennoch können sich Ehepartner auch entscheiden Ihre Einkommensteuererklärung getrennt abzugeben und werden dann wie Singles nach der Grundtabelle besteuert.
Manchmal ergeben sich aus einer getrennten Veranlagung auch finanzielle Vorteile. Wenn beispielsweise beide Partner steuerfreie Nebeneinkünfte haben oder ein Partner eine Abfindung bekommt, lohnt es sich beide Alternativen der Veranlagung zu vergleichen.
Die Splittingtabelle wird bei Zusammenveranlagung angewandt. Diese Tabelle gilt entsprechend für Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner, die nur eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Diese Veranlagung wird gerne gewählt, da sie in der Regel Steuervorteile mit sich bringt.
Die Splittingtabelle kann auch für verwitwete Steuerpflichtige zur Anwendung kommen. In diesem Fall gilt, dass noch bis zu dem Kalenderjahr, das dem Jahr des Todes des Partners folgt, der meist günstigere Splittingtarif angewendet werden darf.
Bei getrennt lebenden Partnern sowie Geschiedenen kann die Splittingtabelle im Jahr der Trennung ebenfalls noch ein letztes Mal zur Berechnung der Einkommensteuer zugrunde gelegt werden.